Gerichtskosten Gegenseite, Prozesskostenhilfe

Hallo zusammen,

mich würde folgendes Interessieren.

Angenommen es wird ein Prozess um Trennungsunterhalt geführt, bei dem der/die Kläger/in Prozesskostenhilfe bekommt. Der Prozess fällt nur teilweise positiv für den/die Kläger/in aus, da die Steuerklasse des/der Beklagten sich geändert hat und so nur für die Zeit vor der Änderung Trennungsunterhalt gezahlt werden muss. Da der Prozess nicht komplett positiv für den/die Kläger/in ausgefallen ist, bekommt der/die Kläger/in vom Gericht auferlegt 87% der Kosten der Gegenseite zu tragen.

Ist das rechtens, wenn der/die Klägerin bereits Prozesskostenhilfe bekommt, weil er/sie nachweislich nicht in der Lage ist schon für die eigenen Kosten aufzukommen? Wie soll der/diejenige dann noch die Kosten der Gegenseite tragen? Gibt es da einen Paragraphen für?

Schonmal danke für Antworten.

Grüße

Hallo!

Ist das rechtens, wenn der/die Klägerin bereits
Prozesskostenhilfe bekommt, weil er/sie nachweislich nicht in
der Lage ist schon für die eigenen Kosten aufzukommen?

Wäre es denn rechtens, wenn man jederzeitvon einem Mittellosen zu (87%) Unrecht verklagt werden könnte und dann auf seinen eigenen Kosten sitzen bliebe? Oder wäre es rechtens, wenn die Allgemeinheit für einen derartigen Zivilrechtsstreit blechen müsste?

Wie
soll der/diejenige dann noch die Kosten der Gegenseite tragen?

Darüber muss man sich Gedanken machen, bevor man einen anderen verklagt. Anwaltliche Beratung und Vertretung ist in solchen Fällen hilfreich, um die Kosten gering zu halten.

Gibt es da einen Paragraphen für?

Ja, § 123 ZPO.

Nunja, die Prozesskostenhilfe ist ja quasi auch bereits von der Allgemeinheit bezahlt. Nur ohne diese könnten Leute die kein Geld für Prozesse haben garnicht klagen und Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wieso wird der gegnerische Anteil dann nicht auch über die Prozesskostenhilfe getragen?
Ist für mich nicht ganz schlüssig.

Grüße

Die Prozesskostenhilfe ist aber kein Vier-Sterne-all-inclusive-Wohlfühl-Paket, sondern eine Institution, die jedem Bürger den Zugang zu den Gerichten ermöglicht. Was der Bürger dann vor Gericht macht, ist sein eigenes Risiko und das ist auch gut so.

Es gibt viele Möglichkeiten, die negative Folge zu vermeiden, die Du da skizzierst. Man kann zB die Klage unter der Bedingung erheben, dass Prozesskostenhilfe bewilligt werden wird. Dann wird der ganze Stoff verhandelt und es stellt sich - ohne Kostenfolge - heraus, dass die Klage zu 87% keinen Erfolg haben dürfte. Aber auch bei der bedingungslosen Klageerhebung tun die Gerichte in aller Regel alles, um den Parteien die Sache so billig wie möglich zu machen, indem sie ihre Rechtsauffassung darlegen und einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.

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Und wenn vorher nicht ersichtlich ist, dass es so ausgeht? Wenn von positivem Ausgang für der/die Kläger/in gerechnet wird und der Fall dann durch Anrechnen von Kosten, die eigentlich nicht so anrechenbar wären, endet wie oben geschildert? Was soll man in so einem Fall tun?

Wenn die Klage unrechtens wäre, dann wäre ihr auch nicht teilweise stattgegeben worden. Und ohne eine Klage wäre dieser Geldbetrag dem/der Kläger/in nicht zugekommen.

Grüße