Hallo, liebe WWW-ler,
angenommen, gegen die Ablehnung eines Antrages auf Insolvenzgeld wird beim Sozialgericht Klage/ Widerspruch eingericht.
Weiterhin angenommen, auch das Sozialgericht befindet den Antrag für ungültig.
Hat der Kläger (=Privatperson/ Angestellter) die Kosten zu tragen?
Wer weiß Bescheid?
Freue mich auf Eure weiterführenden Ratschläge!
Viele Grüße
Matthes
Hallo!
Hat der Kläger (=Privatperson/ Angestellter) die Kosten zu
tragen?
Sozialgerichtsverfahren sind Gerichtsgebührenfrei, § 183 I 1 SGG:
„Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.“
Gruß,
Florian.