Gerichtskosten Sozialgericht

Hallo, liebe WWW-ler,

angenommen, gegen die Ablehnung eines Antrages auf Insolvenzgeld wird beim Sozialgericht Klage/ Widerspruch eingericht.
Weiterhin angenommen, auch das Sozialgericht befindet den Antrag für ungültig.

Hat der Kläger (=Privatperson/ Angestellter) die Kosten zu tragen?

Wer weiß Bescheid?

Freue mich auf Eure weiterführenden Ratschläge!

Viele Grüße
Matthes

Hallo!

Hat der Kläger (=Privatperson/ Angestellter) die Kosten zu
tragen?

Sozialgerichtsverfahren sind Gerichtsgebührenfrei, § 183 I 1 SGG:

„Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.“

Gruß,

Florian.