Gerichtskosten und Kosten für Sachverständigen

Hallo,
in einem Rechtsstreit bin ich verurteilt wurden der Klägerin eine Summe von 700€ zu zahlen, welche aber weit unter der eingeklagten Summe 3200€ lag. Des Weiteren wurde vom Amtsgericht festgelegt, das die entstandenen Kosten zu 70% der Klägerin und zu 30% mir auferlegt werden und die Klage weiter abgewiesen wird.
Im Laufe des Klageverfahrens sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, welcher aber dann doch nicht benötigt wurde. Ich musste aber im Vorfeld die Kosten für diesen Sachverständigen einzahlen in Höhe von 1200,- Euro. Wie läuft das ganze nun weiter ? Die eingezahlten 1200,-Euro möchte ich doch ganz gern wieder haben, ich muss ja schließlich noch die 700€ zahlen… Was muss jetzt tun ? Einen Antrag auf Rückerstattung stellen oder etwas ähnliches ? Oder macht dies das Amtsgericht selbstständig ? Bis jetzt bin ganz gut allein klar gekommen… aber nun raucht mir der Kopf… BITTE UM HILFE… Vielen Dank schon im Voraus…
Mit freundlichen Grüßen
forever195

Hallo, einfach einen Brief ‚‘(ein Satz reicht) an das Amtsgericht zu der Geschäfts-Nr. (unbedingt angeben) senden. Text: „Ich bitte um Ausgleichung der Gerichtskosten“.
Der Kostenbeamte und der Rechtspfleger des Amtsgerichts erledigen dann die weitere Arbeit.
Man bekommt einen Kostenfestsetzungsbeschluß und eine Abschrift der Gerichtskostenrechnung.
Dann weiß man, ob man noch was zahlen muß, oder was erstattet bekommt.
Ich hoffe, die Anwort ist ausreichend.
Viel Glück
Werner