Hallo,
ist es preiswerter
eine Klage zurück zu ziehen oder
eine Klage für erledigt zu erklären?
Wie beendet mensch ein ausgesetztes Verfahren in erster Instanz sinnvoll, wenn sich die Sache nach erfolgversprechenden obergerichtlichen Entscheidungen durch EUGH-Entscheid gegen einen wendet?
Vielen Dank!
Wenn eine Klage für erledigt erklärt wird und das Gericht noch über die Kosten entscheiden muss oder sogar über den (fingierten) Feststellungsantrag (nämlich wenn der Beklagte der Erledigungserklärung widerspricht), dann reduzieren sich die Kosten gar nicht. Wenn sie dann dem Kläger auferlegt werden, hat der also nichts gewonnen.
Zu einer Kostenreduktion kommt es bei der Klagrücknahme.
Vielen Dank!
Wem werden die Kosten voraussichtlich im geschilderten Fall auferlegt?
Caio