Gerichtskosten

Ich habe mit meinem Arbeitgeber um meinen Arbeitsplatz gestritten. Dabei habe ich mich von einem RA beraten lassen.
Frage: Kann ich diese Kostensteuerlich geltend machen ?
Und falls Ja : wie kann ich diese absetzen ?
Mfg
friesdrich

Hi Friedrich,

als außergewöhnliche Belastung bei den Sonderausgaben.

Gruß,
Francesco

D A N K E !
Wenn die Knete geflossen ist, und Du in Collonia bist, gibts ein Kölsch.
Versprochen.

MfG
friedrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rechtsanwaltskosten/Gerichtskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, k e i n e außergewöhnlichen Belastungen und schon gar keine Sonderausgaben.
Gruß Mimmi

Hallo Mimi,
das erscheint mir logischer, wird am Montag in die tat umgesetzt.
Und da Du sicher gelesen hast das ich aus Cölln schreibe, Kölsch auch für Dich. Das ist mir der Tip wirklich wert.
Nochmals danke
mfG
friedrich

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]