Hallo,
es handelt sich um folgendes. Herr A hat festgestellt, dass der vor etwas über einem jahr gekaufte Gebrauchtwagen bei einem Händler einen Unfallwagen ist. Herr A ist in einer Ausbildung und verdient Brutto 550 Euro und erhällt zusätzlich noch 135 Euro Unterhalt.
Bekommt Herr A Gerichts bzw. Prozesskostenbeihilfe, wenn er sich einen Anwalt zur Klärung der Sache nimmt?
Gibt es Anwälte die speziell auf solche Fälle spezialisiert sind oder bei welchen Anwalt mit welchem Fachgebiet muss Herr A aufsuchen?
Danke für eure Antworten im Voraus!
Hallo,
hat A ein Kaufvertrag ???
Hat A kein Kaufvertrag - Vergiss es ganz einfach .
Strafanzeige wird wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt .
Gruß M.
Ist dir schon mal der Gedanke gekommen, dass es hier um Zivil- und nicht um Strafrecht geht? Im Zivilrecht gibt es keine „Einstellung wegen Geringfügigkeit“. Abgesehen davon: Woran machst du diese „Geringfügigkeit“ eigentlich fest? Kennst du den Fall näher? Weißt du, welcher Schaden hier entstanden ist?
Levay
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Hallo!
Bekommt Herr A Gerichts bzw. Prozesskostenbeihilfe,
Das ist ziemlich sicher bei den enannten Beträgen, falls da nicht noch irgendwo Vermögen im Hintergrund lauert.
wenn er
sich einen Anwalt zur Klärung der Sache nimmt?
In aller Regel lassen sich Anwälte nur ungern nehmen, und dann auch nur, wenn die/der Nehmende für hinreichend attraktiv erachtet wird. Alle anderen können Anwälte beauftragen.
Gibt es Anwälte die speziell auf solche Fälle spezialisiert
sind oder bei welchen Anwalt mit welchem Fachgebiet muss Herr
A aufsuchen?
Bei allem Respekt vor der Schwierigkeit des von Dir geschilderten Falles: Das kann jeder Anwalt.
Ja klar hat A eine Kaufvertrag. Ist ja in einem Autohaus gekauft worden der Wagen.
Im Kaufvertrag steht sogar ausdrücklich drin, dass es kein Unfallwagen ist bzw bei der Rubrik „Frühere Schäden aus Unfällen etc“ steht „keine Bekannt“
Nachdem herr A aber weiß wo der unfall am auto war, wurde ersichtlich, dass die komplette Beifahrersetie neu lackiert wurde und auch gespachtelt wurde.
Da die Autoverkäufer auch eine Unfallinstantsetzung und Lackiererei hat und auch das Schild „Meisterwerkstatt“ trägt hätte er doch müssen bei Kauf schauen ob es ein Unfallwagen ist was er sicher gemacht hat wenn er es nicht selbst behoben hat den Mängel.
Hallo Tobias,
Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen und ist nach
ZPO § 117 bis § 124 geregelt. Ein Rechtsanwalt hat Deine Interessen zu vertreten, und hat den Antrag für A die Prozesskostenhilfe zu stellen.
Wenn Du alles richtig machen willst, nimmt A einen Anwalt, … ein Unfallauto …dann sollte A auch den maximalen " Gewinn" aus dem Unfall erwirtschaften :
Gruß Manfred
danke für deine Antwort aber folgenden Satz verstehe ich nicht. kannst du evlt. mal schreiben was du damit meinst?
Wenn Du alles richtig machen willst, nimmt A einen Anwalt, …
ein Unfallauto …dann sollte A auch den maximalen " Gewinn"
aus dem Unfall erwirtschaften :