Gerichtskostenübernahme durch den Kläger?

Hallo,

angenommen, es besteht folgender Fall:

Person A hat Person B Geld (in mehreren Posten) geliehen und fordert dies zurück.
A stellt B die Posten 1, 2 und 3 auf.

Person B sagt zu A: Posten 1 stimmt, Posten 2 ist falsch, bei Posten 3 bin ich nicht sicher. Bitte gib mir den Nachweis über Posten 3 (z.B. Kontoauszug). Wenn ich diesen Nachweis bekommen habe, werde ich dir 1 und 3 sofort überweisen.

Person A reagiert aber nicht darauf (obwohl es sich tatsächlich um eine Überweisung handelt, ein Nachweis also relativ einfach möglich sein müsste).

Person B lässt Person A mehrmals schriftlich wissen, dass er tatsächlich ausstehenden Beträge gern umgehend bezahlen wird, sobald die Höhe geklärt werden konnte. A kooperiert aber nicht, bringt keine Nachweise und kommt zu keinem Gespräch.

Person A verklagt nun Person B auf Zahlung der Posten 1, 2 und 3.

Mal vorausgesetzt, dass für Posten 2 nachgewiesen werden kann, dass er tatsächlich falsch ist:
Besteht die berechtigte Hoffnung für B, dass A (Kläger) die Anwalts- und Gerichtskosten für B (Beklagter) übernehmen muss?
Denn B hat ja seine Bereitschaft zur sofortigen Rückzahlung erklärt, sobald die Höhe des Gesamtbetrags feststeht, A hätte also leicht zu seinem Geld ohne Anwalt und Gericht kommen können, wenn er nur gesprächsbereit gewesen wäre bzw. den Nachweis gebracht hätte.

Oder hätte B vorab Posten 1 zahlen müssen und daher war die Klage von A berechtigt? (B hat das nicht getan, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, zu wenig zurückbezahlt zu haben; er wollte das Gesamte im Gespräch klären und lieber gleich die ganze, richtige Summe überweisen).

Bin gespannt auf die Meinung von Experten.

Julia

Wenn hier verschiedene Posten geltend gemacht wurden, dürften die verschiedenen Positionen getrennt zu behandeln sein. Dann gilt:

  1. Wer hinsichtlich eines Posten verliert, muss insofern die Gerichtskosten tragen.

  2. Wird ein Posten SOFORT anerkennt UND hat der Beklagte zur Klageerhebung keine Veranlassung gegeben (Wertungsfrage, die hier nicht endgültig geklärt werden kann), wird wohl der Kläger selbst die Kosten tragen, auch wenn er insofern gewinnt.

Levay