Hallo,
angenommen, es besteht folgender Fall:
Person A hat Person B Geld (in mehreren Posten) geliehen und fordert dies zurück.
A stellt B die Posten 1, 2 und 3 auf.
Person B sagt zu A: Posten 1 stimmt, Posten 2 ist falsch, bei Posten 3 bin ich nicht sicher. Bitte gib mir den Nachweis über Posten 3 (z.B. Kontoauszug). Wenn ich diesen Nachweis bekommen habe, werde ich dir 1 und 3 sofort überweisen.
Person A reagiert aber nicht darauf (obwohl es sich tatsächlich um eine Überweisung handelt, ein Nachweis also relativ einfach möglich sein müsste).
Person B lässt Person A mehrmals schriftlich wissen, dass er tatsächlich ausstehenden Beträge gern umgehend bezahlen wird, sobald die Höhe geklärt werden konnte. A kooperiert aber nicht, bringt keine Nachweise und kommt zu keinem Gespräch.
Person A verklagt nun Person B auf Zahlung der Posten 1, 2 und 3.
Mal vorausgesetzt, dass für Posten 2 nachgewiesen werden kann, dass er tatsächlich falsch ist:
Besteht die berechtigte Hoffnung für B, dass A (Kläger) die Anwalts- und Gerichtskosten für B (Beklagter) übernehmen muss?
Denn B hat ja seine Bereitschaft zur sofortigen Rückzahlung erklärt, sobald die Höhe des Gesamtbetrags feststeht, A hätte also leicht zu seinem Geld ohne Anwalt und Gericht kommen können, wenn er nur gesprächsbereit gewesen wäre bzw. den Nachweis gebracht hätte.
Oder hätte B vorab Posten 1 zahlen müssen und daher war die Klage von A berechtigt? (B hat das nicht getan, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, zu wenig zurückbezahlt zu haben; er wollte das Gesamte im Gespräch klären und lieber gleich die ganze, richtige Summe überweisen).
Bin gespannt auf die Meinung von Experten.
Julia