Hallo Rechtsexperten,
wie bekommt eigentlich ein Klagegewinner seinen Gerichtskostenvorschuß zurück, wenn er bei Klageerhebung 100% der Gerichtskosten als Vorschuss an das Gericht vorausgezahlt hat, die Klage z.B. zu 75% gewinnt, aber das Gericht nicht 75 % der Vorauszahlung zurückgibt?
Muss man dann die 75% beim Klageverlierer geltend machen?
Falls ja, kann man dann diese Kosten gleich in die Vollstreckung der titulierten Klageforderung aufnehmen, oder müssen die Kosten erst angemahnt werden?
Für Eure Ratschläge oder Erfahrungen bedanke ich mich im voraus ganz herzlich,
Norbert