wenn ein Gericht eine Entscheidung (judikative Form) faellt,
ist dies dann automatisch auch auf andere Sachverhalte
uebertragbar?
Nein, aber sie kann bei gleichartigen Fällen dazu führen, dass ein anderes Gericht auch so entscheidet. Das hängt davon ab, wie vergleichbar die Fälle sind und welche Instanz das Urteil gefällt hatte (BGH ist schon besser als AG).
Wenn ein Problem besteht, dass vor einiger Zeit bereits
gerichtlich entschieden worden ist, kann man sich dann darauf
berufen?
Ja, aber das Gericht ist nicht daran gebunden.
Welche gesetzliche Normen sind hier relevant?
Keine.
Wie ist es grundsaeztlich geregelt?
Nirgends. Wenn überhaupt, dann in Art. 97 GG (Unabhängigkeit der Richter).
Ein oberes Gericht entscheidet, dass der Hartz IV-Satz auf 450 Euro angehoben wird.
Koennte man, sofern der Anspruch einem zusteht, von diesem Gebrauch machen?
Gib es da keine fachterminologische Begrifflichkeit?
Ich kann mir nur noch weit erinnern, dass ich im Studium ‚etwas‘ darueber gehoert habe…
Grundsätzlich gesehen gibt es eine sogenannte Normenpyramide bei der das Grundgesetz die Spitze bildet und Gerichtsentscheidungen das Fundament. Was bedeutet, dass über Grundgesetz nichts mehr steht, jedoch Urteile quasi das „unwichtigste“ in der Rechtsfindung darstellt.
Anders als zum Beispiel in den USA gibt es in Deutschland die sogenannte ständige Rechtsprechung, an diese muss sich ein Richter aber nicht zwangsläufig halten. Die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Richter wurde ja bereist erwähnt.
Weiter gilt grundsätzlich, dass jede Gerichtsentscheidung eine Einzelfallentscheidung darstellt. Erst wenn in mehreren vergleichbaren Fällen häufig gleich entschieden wurde kann man gängiger Rechtsprechung reden.
Hieraus ergab sich zum Beispiel im Laufe der Jahre und mit steigender Anzahl der Fälle, irgendwann die Grenzen beim alkoholisierten Führen von Fahrzeugen.
In deinem konstruierten Fall gilt also „nur“ die Einzelfallentscheidung. Was im übrigen auch der Grund für die aktuelle Überlastung der Sozialgerichte darstellt. Eben weil so viele Einspruch eingelegt haben. Zurzeit werden alle ähnlich bzw. vergleichbar gelagerten Fälle zusammen gefasst.