Gerichtspost - falscher Briefkasten

Hallo,

angenommen bei den Eltern des in Trennung lebenden Ehemannes einer Schuldnerin landet ein Brief eines Mahngerichtes an besagte Schuldnerin.
Der Brief kam definitiv nicht mit einem normalen Briefdienst.
Ehemann (NRW) und Ehefrau (NDS) leben mittlerweile in verschiedenen Bundesländern, beide sind dort jeweils offiziell gemeldet. Der Mahngerichtsbrief kam aus einem dritten Bundesland (RP) mit der alten, gemeinsamen Adresse beider Ehepartner in NDS.

Auf dem Briefumschlag ist nicht vermerkt, wann der Brief in den Briefkasten eingeworfen wurde. Die Eltern waren einige Tage nicht zu Hause.
Muss der Ehemann das Gericht oder die Schuldnerin informieren?
Muss er den Brief vernichten o.ä.?
Kann er oder die Eltern sich irgendwie strafbar machen?

Gruß
Heinrich

Hallo,

mir ist auch mal so etwas passiert, ich habe dann das Gericht angerufen und Bescheid gesagt, dass die betreffende Person nicht unter meiner Adresse erreichbar ist, der Gläubiger hat dann aus dem Melderegister die richtige Anschrift ermittelt.

Den gelben Brief wollte ich immer nochmal ungeöffnet zurückschicken, da der aber auch von einem privaten Postdienstleister kam, wusste ich nicht wie ich das kostenfrei machen kann, und schließlich habe ich es vergessen. Irgendwann habe ich den verschlossenen Umschlag dann geschreddert (das ist aber vielleicht nicht rechtlich korrekt???).

Gruß, Bernd

Hallo,

viele Gerichte verwenden spezialisierte Dienstleister wie z.B. Jurex.

Wie der Gläubiger jetzt auf die Adresse gekommen ist ???

Ich würde den Umschlag in einen weiteren Umschlag stecken und an das Gericht mit dem Hinweis darauf, dass man sich getrennt hat zurücksenden. Denn wenn man nichts tut, kommt in ein paar Wochen ein weiterer Umschlag mit dem Vollstreckungsbescheid, und dann in ein paar Wochen der Gerichtsvollzieher persönlich. Dem kann man die Sache dann natürlich erklären, aber das ist natürlich eine unnötig peinliche Situation.

Gruß vom Wiz