Hallo,
zweite Anfrage. Angenommen ein Strafverfahren ist gelaufen, inkl. Gerichtsverhandlung und Verurteilung zu einer Geldstrafe. Der Geschädigte forderte per Schreiben bei der STA Auskunft an, zu welcher Strafe der Täter verurteilt wurde und erhält auch Auskunft.
Hat der Geschädigte bei bereits gelaufenen abgeschlossen Verfahren au Recht auf Akteneinsicht bzw. Kopie des Gerichtsprotokolls oder wie sich das nennt, aus dem hervorgeht, was beim Prozess gefragt und gesprochen wurde. ?
Danke
Birgit