Gerichtsstand Arbeitsgericht

Hallo liebe Experten,

für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Zusatzversorgungskasse, z. B. in Fragen der Betriebszugehörigkeit, gilt für einige ZVK das Arbeitsgericht am Sitz der ZVK als Gerichtsstand der ersten Instanz.

Besteht da nicht die Gefahr, daß die zuständigen Richter tendenziell zugunsten der ZVK entscheiden bzw. wie wird dieser Gefahr entgegengesteuert?

Vielen Dank.

Ronald

Hallo liebe Experten,

Besteht da nicht die Gefahr, daß die zuständigen Richter
tendenziell zugunsten der ZVK entscheiden

Hi,

äh warum jetzt genau? Zahlt die ZVK das Gehalt des Richters oder warum sollte der Richter vorbeeinflusst sein?

Warum sollte der Richter zugunsten der ZVK entscheiden, nur weil sie dort ansässig ist?

Und ist es jetzt generell blöd, wenn ich bei einer Firma etwas kaufe, die ihren Gerichtssitz am Firmenort hat?

Entscheidet der zuständige Richter dann auch tendenziell zu Gunsten der Firma?

Grübelnde Grüße
Tina

Und ist es jetzt generell blöd, wenn ich bei einer Firma etwas
kaufe, die ihren Gerichtssitz am Firmenort hat?

Hm - kann man so nicht vergleichen.

Wenn ein Gläubiger sein Geld vom Schuldner haben will, ist - für das Klageverfahren - das Gericht am Sitz des Schuldners zuständig. Wäre ja komfortabel, wenn der Gläubiger immer / per Gesetz / den Gerichtsstand seines Sitzes verwenden könnte.

Bei Verbrauchern ja, bei Kaufleuten kann der Gerichtsstand auch für den Firmensitz vereinbart werden.

Nichts desto trotz ist es merkwürdig zu Vermuten allein diese Tatsache würde ausreichen, um einen Richter Befangenheit zu unterstellen.

Welchen Grund sollte er haben?