für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Zusatzversorgungskasse, z. B. in Fragen der Betriebszugehörigkeit, gilt für einige ZVK das Arbeitsgericht am Sitz der ZVK als Gerichtsstand der ersten Instanz.
Besteht da nicht die Gefahr, daß die zuständigen Richter tendenziell zugunsten der ZVK entscheiden bzw. wie wird dieser Gefahr entgegengesteuert?
Und ist es jetzt generell blöd, wenn ich bei einer Firma etwas
kaufe, die ihren Gerichtssitz am Firmenort hat?
Hm - kann man so nicht vergleichen.
Wenn ein Gläubiger sein Geld vom Schuldner haben will, ist - für das Klageverfahren - das Gericht am Sitz des Schuldners zuständig. Wäre ja komfortabel, wenn der Gläubiger immer / per Gesetz / den Gerichtsstand seines Sitzes verwenden könnte.