Gerichtsstand bei einem Inkassounternehmen

Hallo,
ich habe mir gerade überlegt, wie das denn mit dem Gerichtsstand wäre, wenn z.B. folgende, fiktive Konstellation gegeben wäre:

Person X wohnt in Stadt Y.
Wenn nun Person X irgendeine Leistung von Unternehmen Z, das ebenfalls in Stadt Y ansäßig ist (kein Franchise, kein Großunternehmen, kleiner Einzelbetrieb) in Anspruch nehmen würde, diese - aus welchen Gründen auch immer - nicht bezahlen würde und das Unternehmen Z die Forderung dann ungefragt an Inkassobüro V in Stadt R, die mehrere hundert Kilometer entfernt liegt, verkauft, sodass Inkassobüro V nun alleiniger Forderungsinhaber ist, was ist dann der Gerichtsstand bei einem Mahnverfahren bzw. einer Klage und warum?

  • das für Stadt Y zuständige Gericht…
    o weil hier der Beklagte seinen Wohnsitz hat? Oder
    o weil hier der ursprüngliche Forderungsinhaber (Unter-
    nehmen Z) ansäßig ist bzw. der ursprüngliche
    Forderungsinhaber (Unternehmen Z) diesen in seinen AGB
    festgelegt hat? Oder
  • das für Stadt R zuständige Gericht, weil hier der neue
    Forderungsinhaber ansäßig ist?

Ich bin auf eure Meinungen gespannt.

Gruß

Was ich noch vergessen habe zu erwähnen, was diesen fiktiven Fall etwas erschwert, ist, dass Stadt Y nur der Zweitwohnsitz der fiktiven Person ist, an dem sich diese Person jedoch hauptsächlich aufhält.
Gilt hier also der besondere Gerichtsstand (also Stadt Y) oder der des Hauptwohnsitzes der fiktiven Person?

Und noch etwas habe ich vergessen…
Es würde sich in diesem fiktiven Fall um Mietsachen handeln, z.B. eine nicht zurückgebrachte DVD oder Videokassette in einer Videothek.

Hallo,

ganz einfach: Y, weil der Gerichtsstand sowohl im Mahnverfahren als auch bei einem Zivilprozess am Ort des Schuldners/Beklagten ist.

Gruss Hans-Jürgen
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