Hallo,
ich habe mir gerade überlegt, wie das denn mit dem Gerichtsstand wäre, wenn z.B. folgende, fiktive Konstellation gegeben wäre:
Person X wohnt in Stadt Y.
Wenn nun Person X irgendeine Leistung von Unternehmen Z, das ebenfalls in Stadt Y ansäßig ist (kein Franchise, kein Großunternehmen, kleiner Einzelbetrieb) in Anspruch nehmen würde, diese - aus welchen Gründen auch immer - nicht bezahlen würde und das Unternehmen Z die Forderung dann ungefragt an Inkassobüro V in Stadt R, die mehrere hundert Kilometer entfernt liegt, verkauft, sodass Inkassobüro V nun alleiniger Forderungsinhaber ist, was ist dann der Gerichtsstand bei einem Mahnverfahren bzw. einer Klage und warum?
- das für Stadt Y zuständige Gericht…
o weil hier der Beklagte seinen Wohnsitz hat? Oder
o weil hier der ursprüngliche Forderungsinhaber (Unter-
nehmen Z) ansäßig ist bzw. der ursprüngliche
Forderungsinhaber (Unternehmen Z) diesen in seinen AGB
festgelegt hat? Oder - das für Stadt R zuständige Gericht, weil hier der neue
Forderungsinhaber ansäßig ist?
Ich bin auf eure Meinungen gespannt.
Gruß