Gerichtsstand bei Kauf über ebay

Hallo,

ich, Käufer (privat) habe Probleme mit einem Verkäufer (vermutlich auch privat).
Die gelieferte Sache entspricht nicht der Beschreibung, ist nicht komplett und somit nicht in Betrieb zu nehmen, also mangelhaft.

Nun sperrt sich der Verkäufer die fehlenden Teile nachzuliefern oder den Kaufvertrag zu wandeln.

Wenn ich die Sache nun einem Anwalt gebe, wo ist der Gerichtsstand?
Wohnort der Käufers oder des Verkäufers ?

Ich habe mal gehört, dass es beim Handel übers Internet einen sogenannten deliktischen Gerichtsstand gibt. Ich habe auch ein Urteil des LG Kleve gefunden, dass der Gerichtsstand der des Käufers ist. Allerdings scheint sich dieses Urteil auf einen Verbrauchsgüterkauf zu beziehen. Alles was ich ergoogeln konnte beziht sich ebenfalls auf Verbrauchsgüterkauf.

Wer kann mir helfen ?

Gruß

Matthias

Hallo,

ich biete: Wohnsitz des Verkäufers (in diesem Fall).
Urteilsbegründung: http://dejure.org/gesetze/ZPO/12.html

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
im Ergebnis ja, - sofern privatverkauf
aber ergibt sich das nicht einfach aus §29 Abs.1 ZPO (Erfüllungsort)

Gruß
Peter

ich biete: Wohnsitz des Verkäufers (in diesem Fall).
Urteilsbegründung: http://dejure.org/gesetze/ZPO/12.html

Gruß,
Christian

Hallo Christian,
könnte manchen intertessieren:
Gerichtsstand bei Internetkäufen in der EU:

http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-eu…
überhaupt eine tolle Seite.
Ich trau mich bloß nicht mehr, auf diesen link in einem neuen Artikel hinzuweisen. Ich habe da ja keine Frage dazu.
Wie siehst Du das?

Gruß
Peter

Hallo,

im Ergebnis ja, - sofern privatverkauf
aber ergibt sich das nicht einfach aus §29 Abs.1 ZPO
(Erfüllungsort)

naja, ich hatte einfach keine Lust, darüber nachzudenken, wo denn bei einem Internethandel der Erfüllungsort ist. Vermutlich bei Übergabe an die Post, aber ich war mir eben nicht ganz sicher. wird aber schon passen :wink:

Was den Link angeht: Die Seite heißt nicht, „wer weiß was nicht“ (und muß fragen), sondern „wer weiß was“, insofern würde ich ihn oben noch mal als neuen Artikel ablegen. Mit entsprechender Erläuterung natürlich.

Gruß,
Christian