Hallo,
ich, Käufer (privat) habe Probleme mit einem Verkäufer (vermutlich auch privat).
Die gelieferte Sache entspricht nicht der Beschreibung, ist nicht komplett und somit nicht in Betrieb zu nehmen, also mangelhaft.
Nun sperrt sich der Verkäufer die fehlenden Teile nachzuliefern oder den Kaufvertrag zu wandeln.
Wenn ich die Sache nun einem Anwalt gebe, wo ist der Gerichtsstand?
Wohnort der Käufers oder des Verkäufers ?
Ich habe mal gehört, dass es beim Handel übers Internet einen sogenannten deliktischen Gerichtsstand gibt. Ich habe auch ein Urteil des LG Kleve gefunden, dass der Gerichtsstand der des Käufers ist. Allerdings scheint sich dieses Urteil auf einen Verbrauchsgüterkauf zu beziehen. Alles was ich ergoogeln konnte beziht sich ebenfalls auf Verbrauchsgüterkauf.
Wer kann mir helfen ?
Gruß
Matthias