Hallo, habe mal eine allgemeine Frage…
Wo ist der allgemeine Gerichtsstand bei einem Verbrauchsgüterkauf und wo im Gesetz ist das Geregelt?
Ich finde keine Paragraphen (außer das Haustürgeschäft §29c) das besagt, dass bei Verbrauchsgüterkäufen der ausschließliche Gerichtsstand der Gerichtsstand der Privatperson ist…
Danke im Voraus.