Gerichtsstand bei Verbrauchsgüterkaufen

Hallo, habe mal eine allgemeine Frage…

Wo ist der allgemeine Gerichtsstand bei einem Verbrauchsgüterkauf und wo im Gesetz ist das Geregelt?

Ich finde keine Paragraphen (außer das Haustürgeschäft §29c) das besagt, dass bei Verbrauchsgüterkäufen der ausschließliche Gerichtsstand der Gerichtsstand der Privatperson ist…

Danke im Voraus.

Wo ist der allgemeine Gerichtsstand bei einem
Verbrauchsgüterkauf und wo im Gesetz ist das Geregelt?

§§ 12 ff. ZPO

Ich finde keine Paragraphen (außer das Haustürgeschäft §29c)
das besagt, dass bei Verbrauchsgüterkäufen der ausschließliche
Gerichtsstand der Gerichtsstand der Privatperson ist…

Ist ja auch nicht so.

Levay

Danke.

Ich muss gestehen, die Frage war nicht sehr gut formuliert. Das bezog sich eigentlich auf eine AGB-Prüfung, in der wir zum Ergebnis kamen, dass der Verkäufer nicht ohne weiteres als allgemeines Gerichtsstand seinen Wohnsitz erklären könne.

Aber, das hat sich jetzt schon erledigt… =)

Nochmals danke schön!