Hallo,
wo ist der Gerichtsstand bei ebay bei Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer ? Durch einen blöden Fehler wurde Privatverkauf auf Gewerbeplattform abgewickelt.Vermutlich wird deshalb der Handel als Gewerbeauktion eingestuft, wenn das für den Gerichtsstand wesentlich ist.
Gruß
gewo
Hallo gewo,
Zitat §20 der online einsehbaren AGB:
§ 20 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
[…]
-
Für Mitglieder, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
Für Mitglieder, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Mitglieds. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern.
Quelle http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.ht…
Viele Grüße
Diana
danke owt
a
Unsinn (großer sogar)
Hallo,
Zitat §20 der online einsehbaren AGB:
die AGB von Ebay regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ebay und dem Mitglied, nicht aber das zwischen Käufer und Verkäufer.
Gruß
S.J.
Hallo!
Da kann man ein beliebiges Gericht innerhalb Deutschlands aussuchen. Vorausgesetzt, beide Handelspartner sitzen in Deutschland.
Pfiffige Anwälte suchen sich in solchen Fällen gern mal ein Gericht aus, das dafür bekannt ist, in dem bestimmten Fall in ihrem Sinn zu urteilen.
Gruß
Anne
Hallo,
Da kann man ein beliebiges Gericht innerhalb Deutschlands
aussuchen. Vorausgesetzt, beide Handelspartner sitzen in
Deutschland.
das ist meines Wissens nach nur bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen so (fliegender Gerichtsstand). Bitte nenne doch die Rechtsgrundlage für deine Aussage.
Gruß
S.J.
Hallo!
Keine Ahnung, welche Rechtsgrundlage das hat. Mein Anwalt hat mir das so erklärt und ich habe nicht nachgefragt. Er hat dann das Gericht ausgesucht, das am besten zu uns passte.
Das hat gut funktioniert.
Gruß
Anne
Hallo,
Keine Ahnung, welche Rechtsgrundlage das hat. Mein Anwalt hat
mir das so erklärt und ich habe nicht nachgefragt. Er hat dann
das Gericht ausgesucht, das am besten zu uns passte.Das
hat gut funktioniert.
da in diesem Fall noch nicht mal bekannt ist, um welchen Sachverhalt genau es geht, ist deine Antwort, dass man sich ein beliebiges Gericht innerhalb Deutschlands aussuchen kann, schlichtweg falsch. Das mag bestenfalls in wenigen Einzelfällen so sein. Einem Fragenden aber pauschal so eine Antwort zu geben halte ich für unangebracht.
Gruß
S.J.