Wie ist das mit dem Gerichtsstand im Impressum bei einem Onlineshop?
Muss dieser sein? Und wenn ja, könnte man hier irgend ein Gericht in der Nähe wählen oder gibt es „spezielle“ Gerichte?
Z.B. Könnte man als Speyrer schreiben „Amtsgericht Speyer“ oder wäre hier das „Amtsgericht Ludwigshafen“ zuständig, da dort ja auch das Handelsregister für Speyer liegt?
Z.B. Könnte man als Speyrer schreiben „Amtsgericht Speyer“
oder wäre hier das „Amtsgericht Ludwigshafen“ zuständig, da
dort ja auch das Handelsregister für Speyer liegt?
Hmm. Dort geht es um das Registergericht, bei dem der Handelsregister-Eintrag einsehbar ist. Das muss nicht für Prozesse der Gerichtsstand sein.
Beim Rechtsverkehr gegenüber Privatpersonen dürfte dies eh unerheblich sein, da hier der, als schwächer angesehene Privatmensch, sich den Gerichtsstand (üblicherweise an seinem Wohnort) aussuchen darf.
Nach CEN CWA 14842-1:2003 3.2.1 muß bei der Anbieterkennzeichnung Handelsregisternummer und Handelsregisteramt, sowie Mehrwertsteuernummer angegeben werden.
Nach CEN CWA 14842-1:2003 3.2.1 muß bei der
Anbieterkennzeichnung Handelsregisternummer und
Handelsregisteramt, sowie Mehrwertsteuernummer angegeben
werden.
Jetzt brauchen wir nur noch die passende Frage zu dieser hübschen Antwort.