Gerichtsstand Privatperson Ebay

Hallo Leute,

mich interessiert, welcher Gerichtsstand für Privatpersonen und Ebay gilt.
Laut AGB wird ein Vertrag mit Ebay internation AG in Bern geschlossen.

§20 Abs. 3 besagt, dass bei einem Kaufmann der Gerichtsstand Berlin ist.
Von einer Privatperson steht nichts dazu.

Vielen Dank,

Grüsse,
Sven

Hi,

bei Privatpersonen ist der Gerichtsstand bei dir.

Gruß
Falke

Hi,

bei Privatpersonen ist der Gerichtsstand bei dir.

am Wohnort des Beklagten/Klägers welcher die Privatperson darstellt.

spitzfindig aber wichtig, weil sonst könnt es ja auch „Berlin“ sein! :wink:

gruss

Korrekt!
Nochmal, damit es klar wird:

spitzfindig aber wichtig, weil sonst könnt es ja auch „Berlin“
sein! :wink:

Gruß und danke an die Ergänzung an local
Falke

Gracias!
Hallo,

das gilt auch bei Firman die im Ausland sitzen?
In dem Fall eben CH.

In welchen §§ des BB lässt sich das Nachlesen?

Grüsse,Sven.

Upps, Sven,

da wird es schwierig.

  1. käme es auf die Vereinbarungen der Schweiz mit entweder D oder der EU an.

  2. Lieferung von Firma (ausland) an Privat kam zu meinen Zeiten nciht so oft vor. Und ich weiss eben nicht, ob soetwas bereits im internationalen Recht (quasi lex ebay) schon vorgesehen ist.

  3. Schau doch mal im fernabsatzgesetz dort könnte man ja was vermuten!

sonst bin ich in diesem Falle wirklich unwissend.

gruss

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