Gerichtsstand Recht in AGBs?

Hallo zusammen,

wie ist das mit der Angabe des Gerichtsstandes und des Rechts in AGBs?

Recht = Bundesrepublik Deutschland ??

Gerichtsstand der Ort mit dem nächsten Amtsgericht oder Zugehörigkeit des Landkreises?

Danke für Euer Wissen
Grüße
christine

Gerichtsstand
Hmm. Nach den letzten Änderungen gilt für den Gerichtsstand gegen Privatpersonen (Privatkunden) deren Wohnsitz = Schutz des „Schwächeren“.

Gruß

Stefan

Hi Stefan

Hast du dafür vielleicht eine Quellenangabe wo man das nachlesen kann?

interessierte Grüße
Novalee

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Hallo,
du musst die §§ 38-40 ZPO lesen.
Wenn ich mich recht entsinne, kann man einen Gerichtsstand wirksam sowieso nur gegenüber Vollkaufleuten vereinbaren, während sämtliche AGB-Klauseln, die versuchen einen Verbraucher an den Ort des Verwenders der AGB zu ziehen, unwirksam sind. Es muss also zumindest heissen, Gerichtsstand ist soweit im Rahmen der §§38-40 ZPO zulässig, der Ort… Das gilt aber nicht für Rechtswahlklauseln, die lassen sich auch gegenüber Verbrauchern durchsetzen.
mfg astrachan

Hallo,

du musst die §§ 38-40 ZPO lesen.

Danke, hab ich getan. Da steht allerdings nur drin, welche Vereinbarungen unwirksam sind. Habe aber die Richtigen § gefunden :smile:

Wenn ich mich recht entsinne, kann man einen Gerichtsstand
wirksam sowieso nur gegenüber Vollkaufleuten vereinbaren,

So ist es mir auch bekannt.

LG
Novalee