Gerichtsstand

Hallo Experten,

ich habe mal eine Frage zum Thema Mahnbescheid.
Ich bin selbstständiger Buchhändler und habe einige Kunden im europ. Ausland (NL + FR), die nicht zahlen. Nun bin ich dabei, Mahnbescheide auszufüllen und es stellt sich die Frage, bei welchem Gericht ein durchzuführendes Verfahren stattfinden müsste. Was trage ich denn in den Mahnbescheid ein. Gilt mein eigenes Amtsgericht, oder soll/muss ich da allen ernstes das Amtsgericht von dem Antragsgegener ausfindig machen ??
Würde mich sehr über kompetenen Rat freuen…

Mit besten Grüßen

Fritzen

Hallo Experten,

ich habe mal eine Frage zum Thema Mahnbescheid.
Ich bin selbstständiger Buchhändler

und hast keine anständigen AGB von einem Rechtsanwalt ausarbeiten lassen?

und habe einige Kunden im
europ. Ausland (NL + FR), die nicht zahlen. Nun bin ich dabei,
Mahnbescheide auszufüllen und es stellt sich die Frage, bei
welchem Gericht ein durchzuführendes Verfahren stattfinden
müsste.

Grundsätzlich ist das Verfahren am Sitz des Beklagten durchzuführen, es sei denn, es gibt eine zulässige und gültige Gerichtsstandsvereinbarung. Die macht mal üblicherweise mindestens im Rahmen der AGBs.

Der Gerichtsstand ist bei Verfahren gegen Ausländer aber nur ein Detailproblem. Viel Spaß, das ohne Anwalt durchziehen zu wollen.

Ganz ehrlich: Ohne den Hauch einer Ahnung von den juristischen Grundlagen einer kaufmännischen Tätigkeit sollte man sich nicht selbständig machen. Das kann ganz böse nach hinten losgehen und richtig teuer werden.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

richtig, ich bin Buchhändler (mit Wirtschaftsstudium). Ich kenne Bücher, keine kleinkarierten Juristentricks oder „Kleingedrucktes“.
Es bin auch nicht ICH, der AGBs oder einen Gerichtsstand braucht, sondern dieses verdammte Amtsericht, das ohne den entsprechenden Eintrag den Mahnbescheid ja anscheinend nicht bearbeiten/zustellen kann (oder besser gesagt: will)
Darum also die Frage, welches Gericht für so einen Fall zuständig ist.

mfG

Fritzen

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Hallo nochmal,

richtig, ich bin Buchhändler (mit Wirtschaftsstudium). Ich
kenne Bücher, keine kleinkarierten Juristentricks oder
„Kleingedrucktes“.

Eigentlich sollte man auf so eine Bemerkung gar nicht mehr antworten.

Es bin auch nicht ICH, der AGBs oder einen Gerichtsstand
braucht, sondern dieses verdammte Amtsericht, das ohne den
entsprechenden Eintrag den Mahnbescheid ja anscheinend nicht
bearbeiten/zustellen kann (oder besser gesagt: will)

Das ist doch einfach nur noch als vollkommene Ignoranz zu bezeichnen. Jede kaufmännische Tätigkeit findet im Rahmen der dafür gültigen Gesetze statt, und die muss man zumindest soweit beherrschen, dass man in der Lage ist zu erkennen wo man selbst ausreichenden Hintergrund hat, und wo es Problemfelder gibt, die in die Hand eines Fachmanns gehören. Zu behaupten dass Du keine AGBs bräuchtest, ist angesichts der aktuellen Fragestellung kaum noch in akzeptable Worte zu fassen.

Und eine Gerichtsstand „braucht“ man auch nicht, sondern hat man ganz automatisch, ggf. sogar mehrere. Und es gehört zu den Grundlagen kaufmännischer Tätigkeit darüber Gedanken zu machen, wie man an einen für einen selbst möglichst günstigen Gerichtsstand kommt. Für dieses Mal ist das Kind in den Brunnen gefallen, aber Du hast ja offenbar vor, dies nicht zum Anlass verschärften Nachdenkens über diese Problematik zu nutzen, und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, sondern in Zukunft regelmäßig auf die Klappe zu fallen. Prozesse im Ausland zu führen ist schon für Anwälte kein leichtes Geschäft, aber Du machst das sicher schon.

Darum also die Frage, welches Gericht für so einen Fall
zuständig ist.

Wurde beantwortet.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Servus,

für Frankreich halte ich einen alternativen Weg für nützlicher: Dort gibt es nämlich sozusagen als Dienst des Staatswesens am Bürger die Institution des „Huissier“. Ein Huissier ist Vollstreckungsbeamter und eine Art „Schmalspurzivilrechtler“ - vergleichbar mit den deutschen Amtsnotaren aus der französischen Besatzungszone, die mich jetzt bitte nicht steinigen mögen - in einer Person. Der Ablauf des Verfahrens ist insofern anders als in D (und wäre eigentlich eine erstrebenswerte Sache), als der Huissier den ihm vorgelegten Auftrag bereits vorab nicht bloß formal, sondern auch inhaltlich prüft - dabei stellt er, obwohl der nicht vom Staat besoldet wird, wie jeder Beamte zunächst einmal fest, ob er überhaupt zuständig ist: So dass die Frage des Gerichtsstandes dabei auch schon geklärt wird. Und dann beschäftigt er sich mit der Begründung und Stichhaltigkeit der Forderung.

Mit der Folge, dass die säumigen Schuldner sehr viel häufiger als in Deutschland bereits wenn der Huissier bei ihnen klingelt, klaglos das Scheckbuch zücken: Sie wissen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren, wenn das Ganze bei Gericht landet, und den ganzen Tanz mit Widerspruch und Totstellen gar nicht erst anfangen brauchen.

Eine Einschränkung allerdings, vor allem wenn es um vergleichsweise geringe Beträge geht: Die Leistung des Huissiers ist ein von der Hauptforderung unabhängiger Gegenstand. Es kann also durchaus passieren, dass der erfreute Gläubiger nach Beauftragung des Huissiers schon nach vier Tagen den (gedeckten) Scheck für seine eigene Rechnung im Briefkasten hat, aber ein halbes Jahr später die Kostennote vom Huissier, dem es trotz aller Mühe nicht gelungen ist, den Betrag aus seiner eigenen Kostennote beim Schuldner beizutreiben - der es dann in dieser Sache auf das Spielchen mit dem Gericht ankommen lässt und darauf hofft, dass der Gläubiger im fernen Deutschland für die 85 € oder wieviel es auch sein mögen doch kein französisches Gericht bemühen will.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

erst mal vielen Dank für die flotte und umfangreiche Antwort.
Nach reiflicher Überlegung glaube ich auch bald, es ist das beste, man hakt den Nichtzahler als „persönliches Pech“ ab und vergißt das ganze. Auch wenn so ein Huissier einfacher als der reguläre Mahnweg über die Gerichte zu bestellen ist, stellt sich immer noch die Frage der Abwägung Forderung/Risiko. Das einfachst wäre ohnehin, man würde ein öffentlich einsehbares Register aufbauen, wo die ganzen Zecken (Profi-Nichtzahler, Mietnomaden, Nicht-Lieferer etc.) mit vollem Namen und Anschrift eingetragen werden. Hätte super Disziplinierungscharakter …

mfG

Fritz

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Servus Fritz,

alldieweil der Kundenkreis im „kleinen“, spezialisierten Versandbuchhandel überschaubar sein dürfte, halte ich es für gut möglich, dass es so eine „schwarze Liste“, sozusagen Schufa auf Gegenseitigkeit, für diese Branche schon gibt.

Eine aus einer ebenfalls relativ schmal sortierten Branche, den unabhängigen Übersetzern, ist mir bekannt: Die würde allerdings ihre Funktion verlieren, wenn sie öffentlich wäre - sie wird bloß unter Kollegen weitergegeben. Vielleicht gibts das bei der bedrohten Art der unabhängigen Buchhändler & Antiquare ja auch?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

für Frankreich halte ich einen alternativen Weg für
nützlicher: Dort gibt es nämlich sozusagen als Dienst des
Staatswesens am Bürger die Institution des „Huissier“. Ein
Huissier ist Vollstreckungsbeamter und eine Art
„Schmalspurzivilrechtler“ - vergleichbar mit den deutschen
Amtsnotaren aus der französischen Besatzungszone, die mich
jetzt bitte nicht steinigen mögen - in einer Person. Der
Ablauf des Verfahrens ist insofern anders als in D (und wäre
eigentlich eine erstrebenswerte Sache), als der Huissier den
ihm vorgelegten Auftrag bereits vorab nicht bloß formal,
sondern auch inhaltlich prüft - dabei stellt er, obwohl der
nicht vom Staat besoldet wird, wie jeder Beamte zunächst
einmal fest, ob er überhaupt zuständig ist

Ohne mich jetzt in die Tiefen französischen Vollstreckungsrechts begeben zu wollen, würde ich allerdings darauf tippen, dass die EuGGVO davor sein dürfte, in F einfach aus einer Rechnung aus D vollstrecken zu können, oder?

Gruß vom Wiz

Hallo Martin,

ja, ich habe schon die eine oder andere Andeutungen in diese Richtung bekommen, bin bei der Internetrecherche allerdings noch nicht fündig geworden. Das schlimme ist dabei ja nicht, das der Kreis der Antiqare so klein, sondern vielmehr, das der Kreis der Scharlatane so groß ist. Zu dem gibt es ja auch genügend Tricks, um selbst so eine „schwarze Liste“ zu umgehen, man denke nur an die „leerstehenden Briefkästen“.
Wie dem auch sei, vielleicht liest der eine oder andere aus der Verlagsbranche oder Buchhändlerei ja diese Zeilen und gibt mir einen adäquaten Tipp…

Trotz allem Vielen Dank für deine Hinweise !!

Fritz

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