hi,ist es möglich eine anzeige wegen körperv. zurückzuziehen?der gerichtstermin wäre leider schon in 13 tagen.muss man das schriftlich machen ,falls die möglich ist?
Hallo!
hi,ist es möglich eine anzeige wegen körperv.
zurückzuziehen?
Das kommt darauf an. Man kann theoretisch, wenn es sich um eine einfache Körperverletzung handelt, den Strafantrag zurückziehen. Das hat zur Folge, dass man die bisher entstandenen Kosten tragen muss. Außerdem kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, dann geht’s auch ohne Strafantrag - die Körperverletzung ist kein absolutes Antragsdelikt, anders etwa als der Hausfriedensbruch. Wenn der Täter zum Beispiel einschlägig vorbestraft ist, wird es sich der Staatsanwalt nicht nehmen lassen, das öffentliche Interesse zu bejahen.
der gerichtstermin wäre leider schon in 13
tagen.muss man das schriftlich machen ,falls die möglich ist?
Das kann man theoretisch auch noch machen, wenn der Termin begonnen hat. Früher würde natürlich billiger, weil kein Termin durchgeführt würde.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__77d.html
Andererseits, nochmal: Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass trotz des zurückgezogenen Strafantrages weitergemacht wird - das hängt von den Umständen ab. Und wenn es eine gefährliche Körperverletzung war, heutzutage sind ja schnell mal Messer, Bierflaschen oder ähnliches in Gebrauch, dann braucht’s eh keinen Strafantrag.
Gruß,
Florian.
Hallo,
eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen, einen Strafantrag schon. Da es um Körperverletzug geht, vermute ich, dass die tat angezeigt wurde und Strafantrag gestellt wurde. Den Strafantrag kann man zurücknehmen.
Allerdings kann die StA weiter machen, wenn sie das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. das wird bei Strassenverkehrsdelikten oder wenn Kinder betroffen sind des öfteren gemacht.
Allerdings…etwas späte Einsicht, wenn schon ein Gerichtstermin bestimmt wurde…übt da wer Druck aus?
hallo Zardoz und Flo
ich wollt den Gerichtstermin abblasen weil ich erfahren habe,dass die typen ,die bei der gerichtsverhandlung dabeisein werden,meine adresse erfahren weil es laut gesprochen wird oder?
ich werde doch nach den personalien gefragt und da muss ich bestimmt strasse etc angeben oder einfach den namen der stadt sagen?
lieber verzichte ich auf den gerichtstermin als wenn die meine adresse erfahren und weiss der henker was die dann anstellen…
was meint ihr?