Hallo,
ich habe eine Frage: wenn man zu einem Gerichtstermin nicht erscheinen kann, weil man unter einer Angststörung leidet (Panikattacken etc.) und diese wegen dieses Termins sehr schlimm wird, kann man sich dann dafür entschuldigen ? Wenn ja, wie am besten ? Attest vom Neurologen o.ä. ?
In der Ladung steht drin, …wenn sie im Termin ausbleiben und auch niemanden entsenden, der ebenso gut wie sie selbst zur Aufklärung des Sachverhalts in der Lage… Also ein Vertreter. Der Ehegatte könnte diese Aufgabe problemlos übernehmen. Benötigt man trotzdem noch ein Attest ?
Es geht um einen Termin wegen fehlender Restlohnzahlungen. Der Ex-AG hatte einfach z.B. einen Feiertag nicht bezahlt. Hierzu reichen ja die schriftlichen Nachweise allein schon. Ich denke nicht, dass eine Aussage nochmal extra nötig sein würde.
Wie siehts aus ? Danke !
Gruß
Killy
Hi Killy,
ich spreche hier aus eigener Erfahrung, da ich auch an mehreren
Gerichtsverhandlungen wegen der gleichen Diagnose nicht teilge-
nommen habe. Ich kann Dir folgenden Tipp geben - stelle Deinem
Ehegatten eine Vollmacht aus, dass er Dich an dem besagte Termin
vertritt und dass dieser zur Aufklärung des Sachverhaltes in der
Lage ist und für alle Entscheidungen von Dir ermächtigt ist.
Diese Vollmacht schickst Du an das Gericht und bittest dort, die
Anordnung Deines persönlichen Erscheinens aufzuheben und Dich von
der Teilnahme zu entbinden. Wenn vom Gericht noch ein Attest be-
nötigt wird, kannst Du Dir ja noch eines besorgen.
Ich denke, ich konnte Dir hiermit weiterhelfen.
Gruß
Harry
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Hallo Harry,
vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort. Der Antragsgegner ist nämlich an der Entstehung dieser Angststörung in nicht unerheblichem Maß beteiligt. Umso schlimmer, wenn man diesem dann als Kläger(in) vor Gericht gegenüber steht.
Danke nochmals !
Ciao
Killy