Gerichtstermin vs Arbeitstag

Hallo,

Welche Richtlinien gibt es für den Arbeitgeber im Bezug zum Gerichtstermin? Muss der Arbeitnehmer seinen freien oder Urlaubstag verschieben/opfern??

Danke.

N’Abend,

um was für einen Gerichtstermin geht es denn?

Wenn man als Zeuge vorgeladen wird, ist man verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen (sicherlich gibt es da durchaus Ausnahmen) und bekommt den im dafür vorgesehenen Formular angegebenen Stundenlohn (das muss vorher vom AG ausgefüllt werden) die Zeit, die für Anreise, Termin und Rückfahrt zum Arbeitsplatz direkt vor Ort an der Gerichtskasse ausgezahlt.

Der AG zieht den gleichen Betrag dann vom Gehalt ab.

So kenn ich das - und freistellen musste der AG in dem Fall (als Zeuge) auch.

Gruß
Demenzia

N’Abend,

um was für einen Gerichtstermin geht es denn?

Also, in diesem Fall ist der Arbeitnehmer der Kläger, Arbeitgeber- der Gegner :smile:.
Die Frage ist nur: darf das Prinzip „Heute hasch frei, dafür kommsch aber morgen“ angewendet werden?