Gerichtstermine Rausschieben

Hallo, weist jemand wie oft eine beklagte seite eine Gerichtstermin Rausschieben kann, weil man gewisse Sachen nicht zahlen möchte??

Grüße AzzA

Hallo

Solange die Gegenseite immer wieder munter nickt und sich das gefallen lässt: meines Erachtens ewig, da es dem Richter letztendlich ja egal sein kann bei der Überlastung der Gerichte.

Gruß,
LeoLo

hmm also die klage seite wird sich das nicht so gefallen lasssen, weil da muss mal ein urteil gesprochen werden

Hallo, weist jemand wie oft eine beklagte seite eine
Gerichtstermin Rausschieben kann, weil man gewisse Sachen
nicht zahlen möchte??

Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Allerdings ist die Verzögerung von Güte- oder Kammerterminen natürlich bei Gericht nicht unbekannt. Bei uns im Regierungsbezirk Düsseldorf werden Arbeitsgerichtstermine recht kurzfristig angesetzt mit etwa 14-21 Tagen Vorlauf. Da kann es durchaus schonmal „in echt“ passieren, dass eine der beiden Parteien nicht kann, ohne dass man böse Absicht unterstellen könnte. Wer allerdings immer wieder Termeine verschieben will, muss sich ja eine Menge Ausreden einfallen lassen. Ein aufmerksamer Rechtspfleger wird merken, wenn eine Seite auf Zeit spielen will. Eine 2-3 malige Verschiebung gilt aber meist als noch hinnehmbar. Wenn der Rechtspfleger nicht aufmerksam ist, kann man den mal anrufen und darauf hinweisen, dass die beklagte Partei offensichtlich unsubstantiiert Zeit schindet. Meist ist dann Ende.

Gruß
Jens