Aber auch ein Zeuge (ein entlassener Zeuge) kann natürlich als Zuschauer der restlichen Verhandlung bis zum Urteil beiwohnen.
Die mündliche Urteilsbegründung kann man dann anhören.
Sag mal, ein Zeuge soll die Akten einsehen dürfen ?
Die darf nicht mal der Angeklagte einsehen, nur sein Anwalt.
ein Zeuge hat überhaupt kein Einsichtsrecht in die Strafverfahrensakte.
Er kann,wenn er seine Zeugenaussage gemacht hat und das Gericht ihn „entlassen“ hat,jedoch im Gerichtssaal verbleiben und dem Prozeß bis zum Ende beiwohnen.
Die darf nicht mal der Angeklagte einsehen, nur sein Anwalt.
MfG
duck313
Wo steht das? Wenn z.B. der Angeklagte keinen Anwalt hat, was dann?
Ich kenne zwei, schon ein paar Jahre zurückliegende Fälle, in denen
das nicht so war.
Im ersten Fall war ein Volljähriger wegen Körperverletzung angeklagt.
Sein Vater ( kein Jurist ) hatte mit einer Vollmacht seines Sohnes vom
zuständigen Staatsanwalt Akteneinsicht erhalten und durfte sich sogar
Kopien machen.
Im zweiten Fall bekam der Vater lange nach Urteilsverkündung noch Akteneinsicht
vom Staatsanwalt und durfte sich auch hier wieder umfangreiche Kopien machen.
Bis zur Verhandlung gab es einen Anwalt. Der hatte dem Vater seine Aktenkopie
sogar mit nach Hause gegeben.
Haben die Staatsanwälte und der Rechtsanwalt gegen das Gesetz verstoßen?