Mein Mieter hat durch Nässe meine Auslegeware die mit Wasserlöslichen Kleber Verlegt war beschädigt.
Die Auslegeware kam hoch und wurde Wellig.
Auslegeware schon 30 Jahre alt aber Hochwertig und von Oben immer noch in Ordnung.
Ich bin der Meinung Egal wie alt der Teppich, 30 Jahre oder einen Tag, der mit Wasserlöslichem Kleber Verlegt wurde und Hochkommt durch Unsachmäßige Behandlung, muß durch Mieter ersetzt werden.Wäsche wurde dort getrocknet und Hundeurin wurde mit Wasser Beseitigt.
Was sagt ein Amtsrichter dazu.
Hallo Ray1947,
nun was ein Amtsrichter dazu sagt, vermag ich nicht zu beurteilen, jedenfalls kannst du erst mal einen Mangel rechtlich geltend machen, zunächst selber per Brief, notfalls musst du einen Anwalt einschalten. Aber bedenke bitte dabei, auch wenn die Auslegware von der Optik noch in Ordnung ist, so ist sie trotz allem 30 Jahre alt und es würde nur ein evtl. noch vorhandener Zeitwert angenommen. Es könnte sogar so auskommen, dass dein Mieter den Spieß umdreht und auf Grund des Alters der Auslegware von dir verlangt, diese auszuwechseln. Ein Teppich oder wie du es Auslegware nennst, ist nun einmal in einer Mietwohnung ein Gebrauchsgegenstand und bei 30 Jahren dürfte dieser wohl schon von Vormietern etc. ordentlich abgenutzt sein und von daher wird es schwierig sein zu beweisen, dass dies alles durch deinen Mieter geschehen ist. Also ich kann nur raten, wenn du der Meinung bist, dass sich der Aufwand lohnt, den Schaden rechtlich feststellen zu lassen. Denke aber, dass du schlechte Karten auf Grund der 30 Jahre haben wirst, die rechtliche Auseinandersetzung -mal ganz von dem Energieaufwand der dabei aufgebracht werden muss- dürfte dir im Endeffekt teurer zu stehen kommen, als wenn du dich mit dem Mieter einigst, dass jeder die Kosten zur Hälfte trägt und ihr verlegt einen neuen Teppich/Auslegware.
Gruß
vaylinor7
Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass ein Teppich eine Lebensdauer von 10 Jahren hat. Da kommt es dann bei einem 30 Jahre alten Teppich nicht mehr auf den Anschaffungspreis drauf an.
Der Teppich wird wohl vom Vermieter ausgewechselt werden müssen.
Unterschiedliche Rechtsprechung. M. E. Regress-pflichtig mit dem Zeitwert, da bei 30 Jahre altem Teppich faktisch kein Zeitwert mehr vorhanden, eher Glück für Vermieter, dass vom Mieter bislang kein neuer Teppich gefordert wurde.
ich bin kein sachverständiger in mietangelegenheiten. aber bei solchen schäden ist doch die haftpflichtversicherung zuständig, frag einfach mal nach. liebe grüße