Gerichtsurteil grundsätzlich für alle gültig?

Ich habe kürzlich in einem Computerheft gelesen, das dort ein Mann angeklagt wurde, Dateien mit einem File-Share-Programm öffentlich gemacht zu haben.
Der Mann sagte, er habe nicht gewusst, das die heruntergeladenen Dateien auch gleichzeitig öffentlich gemacht wurden.
Das Gericht glaubte ihn nicht, verurteilte ihn.
Er ging dann eine Stufe höher (Bundesgericht oder sowas?) und die gaben ihm dann Recht, das es nicht ersichtlich war, das das Programm die Dateien gleichzeitig freigibt und wurde frei gesprochen.
Ist ein solcher Fall nun auf alle ähnlichen Fälle übertragbar, oder wird das von Person zu Person/Fall zu Fall anders gehandhabt?

Urteile gelten im Strafprozess streng genommen nur für den Angeklagten und seinen konkreten Fall. Allerdings entscheiden Gerichte nach der Rechtslage, und die ist eindeutig: Wer etwas nicht weiß (bzw. auch nicht mit der Möglichkeit rechnet), handelt nicht vorsätzlich. Das hat in dem von dir beschriebenen Fall auch das erstinstanzliche Gericht nicht anders gesehen, es hat das Nicht-Wissen nur eben nicht geglaubt. Das ist natürlich eine Einzelfallfrage. Die Tatsache, dass ein Gericht in einem Fall etwas konkret für erwiesen oder nicht erwiesen gehalten hat, sagt für den nächsten Fall nicht viel, vielleicht gar nichts aus.

Levay