Gibt es Gerichtsurteile die regeln ob eine Wohnungseigentümerin in einem 7-Parteien-Haus ihre Decken, Teppiche, Kleidung, Putzlappen, usw. aus dem Fenster schütteln darf?
Im EG wohnt eine Mieterin.
Beide Parteien über ihr schütteln was das Zeug hält.
Die Mieterin wird sowohl von dem Dreck als auch von dem Lärm den es macht wenn morgends (auch Samstag und Sonntag) um 07:00 Uhr die Bettdecke an den Rolladen knallt, belästigt.
Gibt es Urteile mit denen man dagegen angehen kann?
Hallo,
sicherlich gibt es da auch Gerichtsurteile, nur die sind natürlich auch abhängig vom jeweiligen Bundesland, in dem man wohnt. Zuvor müsste allerdings der Mitmieter zur Unterlassung aufgefordert oder abgemahnt werden, bevor man mit der „Keule des Gesetzes“ gegen einen Mitmieter vorgeht.
Nachfolgender Link könnte helfen bzw. führt dann zu weiteren Links:
http://www.mietrechtslexikon.de
Schönen Tag noch.
Ich muss glaube ich mehrins Detail gehen:
Es wurden in der letzten Eigentümerversammlung bereits Absprachen getroffen.
- Sollte nur an einem bestimmten Fenster geschüttelt werden.
- Sollte der schüttelnde sich vorher vergewissern dass die Fenster in den unteren Etagen geschlossen sind bevor er schüttelt. Und
- wäre Bettwäsche zum lüften hinaushängen in Ordnung aber nicht jeder dreckige Putzlappen sollte geschüttelt werden.
Die Nachbarin schütteln aber mehrmals täglich also morgends, mittags und abendes (in- und außerhalb der Nacht- bzw. Mittagsruhe) Sorgar nachts um halb zwei hat sie schon geschüttelt.
(Sie hat eindeutig einen Putzfimmel)
Es werden Hundeteppiche, Unterhosen, Badezimmerteppiche, Putzlappen, Staubwedel, Jogginghosen und Tischdecken geschüttelt.
Es wird aus jedem Fenster geschüttelt.
Und es wird geschüttelt wenn die Fenster im EG weit offen stehen.
Letztes Jahr waren schwarze gekräuselte Haare, Federn und Wollmäuse des Nachbarn im Fliegengitter als es abgehängt wurde.
Jetzt ist kein Fliegengitter mehr dran, also landet der Dreck gleich auf dem Kopfkissen.
Der Antrag zur Aufnahme eines Schüttelverbotes in die Hausordnung ist bereits gestellt.
Die Nachbarin sagt aber jetzt schon vor der Eingentümerversammlung es sei ihr egal ob es in der Hausordnung stehe oder nicht.
Ihre Wohnung wäre ihr Eigentum und sie könne ihren Dreck zum Fenster hinaus schütteln wann sie möchte.
Wüsste ich von einem Urteil könnte ich ihr das vorhalten.
Eine verminderte Wohnqualität ist das deshalb weil sie jetzt auch noch verlangt einmal in der Woche eine halbe Stunde im dunkeln zu sitzen weil sie will ihre Fensterbänke nass abschrubben und wenn dann die Dreckbrühe hinunter tropft soll mein Rolladen geschlossen sein.
Die besagte Nachbarin wurde bereits zum Kaffee eingeladen und sie sagte damals es sei kein Problem mit dem Schütteln aufzuhören.
Mittlerweile sagt sie aber sie muss schütteln.
Es sei ihre Gewohnheit. Sie könne ihren Badezimmerteppich nicht saugen und der Teppich in der Toilette sei immer so staubig und den muss sie öfter schütteln als sie saugt.
Sie will den Dreck nicht in ihrer Wohnung, akzeptiert aber nicht, dass ich ihn auch nicht in meiner will.
Das Problem ist, dass sie sagt egal was die Eigentümergemeinschaft entscheidet, sie hält sich sowieso nicht daran.
Ich hoffe ich konnte die Verzwickte lage besser beschreiben.
Liebe Güße Maus
Das Problem mit den Details ist…
…dass Du dabei FAQ:1129 zu beachten vergessen hast.
Gruß
smalbop
Es wurden in der letzten Eigentümerversammlung bereits
Absprachen getroffen.
- Sollte nur an einem bestimmten Fenster geschüttelt werden.
- Sollte der schüttelnde sich vorher vergewissern dass die
Fenster in den unteren Etagen geschlossen sind bevor er
schüttelt. Und- wäre Bettwäsche zum lüften hinaushängen in Ordnung aber
nicht jeder dreckige Putzlappen sollte geschüttelt werden.Es werden Hundeteppiche, Unterhosen, Badezimmerteppiche,
Putzlappen, Staubwedel, Jogginghosen und Tischdecken
geschüttelt.
Es wird aus jedem Fenster geschüttelt.
Und es wird geschüttelt wenn die Fenster im EG weit offen
stehen.Ihre Wohnung wäre ihr Eigentum und sie könne ihren Dreck zum
Fenster hinaus schütteln wann sie möchte.
Wüsste ich von einem Urteil könnte ich ihr das vorhalten.
Wir haben in Deutschland für jeden Dreck ein Gerichtsurteil, nur nützt das wenig, wenn ein Amtsgericht in Hinterbayern ein Urteil fällt und die „Schüttelverrückte“ in Hamburg wohnt.
Hier muß m.E. die Hausverwaltung aufgefordert werden, die Satzungen und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft einzuhalten und ggf. als Hausverwalter Sanktionen gegen die Miteigentümerin einleiten.
Das Untenstehende habe ich „übersehen“, denn alles Weitere führt zu keinem Ende; m.E. wäre der richtige Weg:
Massive Beschwerde an die Hausverwaltung , falls man Mieter/in ist, kann man den Vermieter auffordern, die massive Beeinträchtigungen durch den Mitbewohner zu unterbinden andernfalls eine Mietminderung vorgenommen wird; zumindest muss die Hausverwaltung dann dagegen vorgehen, soweit im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft geregelt.
LG
Eine verminderte Wohnqualität ist das deshalb weil sie jetzt
auch noch verlangt einmal in der Woche eine halbe Stunde im
dunkeln zu sitzen weil sie will ihre Fensterbänke nass
abschrubben und wenn dann die Dreckbrühe hinunter tropft soll
mein Rolladen geschlossen sein.Die besagte Nachbarin wurde bereits zum Kaffee eingeladen und
sie sagte damals es sei kein Problem mit dem Schütteln
aufzuhören.
Mittlerweile sagt sie aber sie muss schütteln.
Es sei ihre Gewohnheit. Sie könne ihren Badezimmerteppich
nicht saugen und der Teppich in der Toilette sei immer so
staubig und den muss sie öfter schütteln als sie saugt.
Sie will den Dreck nicht in ihrer Wohnung, akzeptiert aber
nicht, dass ich ihn auch nicht in meiner will.
Das Problem ist, dass sie sagt egal was die
Eigentümergemeinschaft entscheidet, sie hält sich sowieso
nicht daran.
Ich hoffe ich konnte die Verzwickte lage besser beschreiben.Liebe Güße Maus