Hallo!
Suche folgendes Gerichtsurteil: AG Köln, WuM 1982, S. 86
Habe schon diverse Internetseiten durchsucht, bin aber leider nirgends fündig geworden.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank!!!
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Leider ist die Suchfunktion auf der Seite deaktiviert. Die Suche gestaltet sich somit sehr schwierig. Vielleicht noch ne Idee? (Müsste sich um Mietrecht handeln.)
Dankeschön!
Hallo, müsste auch googlen. Viele Grüße
Bei mir klappt das - ansonsten muß ich leider passen!
Ok. Ich danke Dir. Ich probiers einfach nochmal.
das Az.=unvollständig. was soll damit entschieden worden sein?
Hab leider nur das. Es sollte darin um einen Schuhschrank im Treppenhaus gehen.
und was soll mit dem schuhschrank sein? sachen, die brennbar oder leicht entzündlich sind, erhöhen brandlast im treppenhaus und daher kann jeder vermieter verlangen, dass mieter sowas entfernen, zumal ein mieter nur in der wohnung möbel stellen darf.
Hab leider nur das. Es sollte darin um einen Schuhschrank im
Treppenhaus gehen.
Ja, aber er will es wieder nur uns verbieten und den zwei anderen Mietparteien nicht. Denn wenn es ihm um Brandschutz geht, dann müssten ja alle ihre Schuhschränke aus dem Treppenhaus entfernen und nicht nur wir. Da er es aber nur von uns verlangt, ist das für mich Schikane und ich will mir das nicht so einfach gefallen lassen. (Es sind noch mehr Dinge vorgefallen.)
Bin schon soweit, dass WuM „Wohnungswirtschft und Mietrecht“ heißt und das ne Zeitung vom Dt. Mieterbund ist. Wird wohl ein Artikel daraus sein, aber die wollen dazu nichts sagen, bevor ich nicht Mitglied (= Kosten) bin.
2 varianten hast du:
- räume deinen schuhschrank weg und erstatte anzeige beim bauordnungsamt wegen verdacht auf brandlasterhöhung, wenn dann die anderen schränke weg sind, ist gerechtigkeit eingekehrt. bekommst du info vom bauordnungsam, dass es nicht stört, versuche es dir schriftlich zu beschaffen und fragen dann den vermieter schriftlich, welchen rechtsgrund es gibt, wonach du es nicht darfst und die anderen ja.
- lasse stehen und wenn er es weg holt, erstatte strafanzeige wegen diebstahl. verklagt er dich auf räumung der schuhschrankes, verteidige dich vor gericht.
Ich glaube nicht, dass er ihn wegholen wird. Befürchte eher, dass er das als Anlass nehmen will, uns die Wohnung zu kündigen. Er hatte das schon gemacht, allerdings ohne einen Grund anzugeben und damit war die Kündigung ja unwirksam. Und seitdem ging auch die Schikane los.
Werde ihn jetzt erstmal auffordern uns den Artikel oder was auch immer zu geben und wenn es darin wirklich um Brandschutz geht, dann kann ich mich ja an das Bauordnungsamt wenden. Is halt nur übelster Aufwand und das „nur“ wegen nem Schuhschrank. Die scheinen einfach zu viel Langeweile zu haben.
Vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten!
Schöne Pfingsten!
ich würde nichts unternehmen. wenn kündigungen kommen, einfach nur gleich widersprechen.