ich habe gerade gehört, daß zu diesen Dialern bereits ein Gerichtsurteil existiert.
Angeblich musste derjenige die Kosten nichtzahlen.
Und es soll vor einer halben Ewigkeit mal bei Heisse gestanden haben.
Kann sich jemand erinnern, oder hat es gar da?
Würde mich sehr freuen, falls mir da jemand helfen könnte.
das bekannteste Urteil ist das des Landgerichts Berlin vom 11.07.2001 (Aktenzeichen: 18 0 63/01).
Allerdings mußte die Beklagte damals die Rechnung der Telekom bezahlen. Es wurde allerdings festgestellt, dass der Vertreiber des Dialers sich strafbar gemacht hat. Das Problem zeigt sich dann darin, dass die Kosten über die Telekom abgewickelt wurden. Das gleiche Problem haben im übrigen alle, die 0190-Nummern anwählen. Selbst wenn das Geschäft mit Sex usw. sittenwidrig ist, müssen die Telefonkosten an die Telekom bezahlt werden.
trotz deiner Erklärungen, könnte ich mich aufregen.
Diese Sexhotline ruft man ja bewusst an.
Dafür zu zahlen ist m.M. nach richtig.
Aber diese Dialer gehen ohne dein Zutun auf/installieren sich.
Du kannst dich ja gegen die Neuesten noch nicht mal mit diesen Warnern wehren. Und ich erinnere mich, gelesen zu haben, daß es sogar welche gab die pro Einwahl ca. 900 DM verlangen.
Für mich ist das der absolute Wahnsinn.
Aber das wurde ja schon mal durchgekaut…
da mich dieses Thema auch sehr interessiert, eine Zwischenfrage:
Die T tritt ja als Inkassounternehmen des Unternehmens deren
0190 Nummer benutzt wurde auf.
Bei Zahlung über man. Überweisung ist es meines Wissens so
das die Kosten fremder Anbieter nur auf der ersten Rechnung draufstehen. Zahlt diese nicht, erhält man eine Mahnung auf der
nur die Telekomeigenen Kosten aufgelistet sind.
Dies kann man doch mit dem, hoffentlich, vorhandenen Einzelverbindungsnachweis abchecken und dann zahlen.
So sollte man zumindest gegenüber der Telekom schuldenfrei sein?
Vorrausgesetzt die 0190 ist keine Telekomeigene (
Irgendwann sollte sich dann auch irgendjemand melden der die 0190 Kosten bezahlt haben will.
Auch wenn dies, denke ich, ein Inkassounternehmen sein wird
(stimmt das so??) hätte man zumindest einen greifbar, da diese
Unternehmen ja auch von irgendeinem beauftragt worden sein muß.
Meinungen hierzu?? Rechtlich und Praktisch??
Gruß
Robert,
der hofft nicht allzu gequirlte Sche… geschrieben zu haben.
Was die Rechtssprechung derzeit zusammenbastelt, ist zum Teil unverständlich. Es gibt Urteile, wo die Opfer zahlen müssen. Was derzeit mit der neuen Seuche passiert, d.h. Dialer, die teilweise bis zum 4800 Euro pro Einwahl verlangen, muß erst noch durch die Instanzen geklagt werden. In diesem Fall sehe ich aber die Möglichkeit über eine Strafanzeige als erfolgreicher an. Es dürfte Betrug sein, wenn jemand soviel verlangt, ohne dazu eine passende Gegenleistung zu bieten. Genauso sehe ich es bei Dialern, die - um erfolgreich zuschlagen zu können - erst die Sicherheitssoftware (= Anti-190er-Software)aushebeln (siehe die aktuellen Tests bei http://www.trojaner-info.de , die wir erst noch in unsere Homepage einarbeiten müssen).
Ganz allg. kann ich nur raten. Äußerste Vorsicht walten lassen, nicht alles anklicken, was das als pop-up entgegenspringt. Noch besser, gefährliche Bereiche meiden. Außerdem regelmäßig das DFÜ-Netzwerk überprüfen.
Nebenbei bemerkt, ich finde es schon sehr verfroren an, wenn die Deppen UNS Spams auf http://www.spamflam.de , sogar mit Dialer, mailen. Ich denke, daß diese Typen das nie mehr tun… unsere Rache ist/war fürchterlich.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]