Zu folgendem einige Jahre altem kuriosem Erbrechtsfall würde ich gerne wissen, wie das gericht entschieden hat.
Der Sachverhalt :
Der wohlhabende Unternehmer Gustaf Geizig stirbt im Alter von 90 Jahren. Um seine einzige Tochter nicht nur vom Erbe sondern auch vom Pflichtteil auszuschließen, bedient sich Geizig eines fiesen Tricks:
Er adoptiert in kurzem zeitlichen Abstand zu seinem Tod mehrere erwachsene Personen.Diese unterschreiben alle einen Pflichtteilsverzicht und erben auch nichts. Dadurch dass nun außerordentlich viele Pflichtteilsnehmer vorhanden waren wurde die Tochter um ihren Pflichtteil gebracht.
Die Tochter hat dagegen geklagt. Allerdings weiß ich nicht, wie in diesem Fall (oder kennt jemand einen Ähnlichen ?) entschieden wurde.
also irgendwie stimmt dein Fall nicht, oder ich habe gerade einen erbrechtlichen Blackout. Wenn die ganzen Adoptivkinder einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben haben, dann bekommen sie keinen Pflichtteil. D.h. der Nachlass bleibt von diesen Kindern unbeeindruckt. Sollten Sie allerdings als Erben eingesetzt sein (eher unwahrscheinlich), würde immer noch der Pflichtteil der Tochter vorgehen.
Keine Ahnung, wie man da den Pflichtteil der Tochter durch eine solche Konstellation mindern will???
Gruß vom Wiz
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mal abgesehen vom Sachverhalt, der so nicht nachvollziehbar ist: Es wäre hilfreich, wenn Du das zuständige Amtsgericht, Landgericht oder was auch immer nennen könntest.
also irgendwie stimmt dein Fall nicht, oder ich habe gerade
einen erbrechtlichen Blackout. Wenn die ganzen Adoptivkinder
einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben haben, dann bekommen
sie keinen Pflichtteil. D.h. der Nachlass bleibt von diesen
Kindern unbeeindruckt. Sollten Sie allerdings als Erben
eingesetzt sein (eher unwahrscheinlich), würde immer noch der
Pflichtteil der Tochter vorgehen.
Keine Ahnung, wie man da den Pflichtteil der Tochter durch
eine solche Konstellation mindern will???
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz,
doch doch, das funktioniert schon, und zwar deswegen, weil der Pflichtteil mit zunehmender Anzahl der Pflichtteilsberechtigten pro Person immer kleiner wird. Man übernimmt NICHT den Pflichtteil von Personen, die diesen nicht annehmen.
Beispiel:
Geizig hat 100000 EUR zu vererben. Wenn sonst keine Erben und Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind, würde die einzige Tochter die Hälfte des gesetzlichen Erbes als Pflichtteil bekommen, also 50000 EUR.
Herr Geizig will das verhindern und adoptiert 10 Erwachsene. Adoptivkinder stehen erbrechtlich leiblichen Kindern gleich, also sind nun alle 11 „Kinder“ pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil jedes einzelnen dieser 11 Personen macht nun nur noch 50000:11 sprich 4545,45 EUR aus . Die „echte“ Tochter von Geizig hat den Pflichtteilsverzicht natürlich nicht unterschrieben, bekommt aber dennoch nur die 4545,45 EUR, weil sie die ausgeschlagenen Pflichtteile der anderen „Kinder“ eben leider nicht bekommt.
Ich hoffe der Sachverhalt ist nun etwas klarer geworden. Dieser Fall kam vor Jahr und Tag in irgeneiner Fernsehsendung. Leider war die Angelegenheit damals gerichtlich noch nicht entschieden.
da hat Gustaf Geizig, besser gesagt der Erfinder dieses Erbfalls, das BGB nicht richtig gelesen. In § 2310 heißt es:
Bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils werden diejenigen mitgezählt, welche durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben oder für erbunwürdig erklärt sind. Wer durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, wird nicht mitgezählt.
(Hervorhebung von mir)
Damit löst sich die Konstruktion in Wohlgefallen auf: Wer auf sein Pflichtteil verzichtet, der spielt nicht mehr mit, auch nicht als Zählkandidat.
Im Grunde hätten wir da selbst draufkommen können: Wohin wären denn die Pflichtteile entschwunden, auf die die Adoptierten verzichtet haben? Die können sich doch nicht in Luft augelöst haben.