Hallo!
Würde gern wissen, ob man automatisch ein Urteil vom Gericht zugeschickt bekommt oder muß man dies beantragen? Den die Verhandlung ist jetzt schon 2 Monate her.
Vielen Dank
LG
Feuerfeger
Hallo,
Würde gern wissen, ob man automatisch ein Urteil vom Gericht
zugeschickt bekommt oder muß man dies beantragen? Den die
Verhandlung ist jetzt schon 2 Monate her.
wer ist „man“? Prozesspartei, Angeklagter, Nebenkläger…?
Gruß
S.J.
Hallo,
danke für die antwort. Meinte natürlich als angeklagter. Aber das ist doch egal wer oder ich fragte doch ob man das urteil automatisch zugeschickt bekommt oder nicht.
Danke für die hilfe
lg
Hallo,
danke für die antwort. Meinte natürlich als angeklagter. Aber
hätte man drauf kommen müssen.
das ist doch egal wer oder ich fragte doch ob man das urteil
automatisch zugeschickt bekommt oder nicht.
Das ist definitiv nicht egal. Oder meinst Du jeder Zuschauer bekommt das in Schriftform nach hause geschickt?
Als Angeklagter solltest Du eine Abschrift bekommen. Das kann aber dauern.
Gruß
S.J.
Hallo!
Würde gern wissen, ob man automatisch ein Urteil vom Gericht
zugeschickt bekommt oder muß man dies beantragen? Den die
Verhandlung ist jetzt schon 2 Monate her.
Wenn der Angeklagte anwaltlich vertreten wurde, erhält der Rechtsanwalt das Urteil; gab es keine anwaltliche Vertretung, erhält der Angeklagte das Urteil durch das Gericht.
Bei Freispruch kann das dauern, bei einer Verurteilung gelten die Fristen, die man gegen das Urteil einlegen kann, i.d.R. mit der Zustellung des Urteils an den Beklagten oder dessen Rechtsanwalt.
Wenn man da endlich seine Ruhe haben möchte, kann man auch einmal bei Gericht anrufen; man sollte dann die „Verfahrensnummer“ kennen und der Gerichtspfleger ist sicherlich bereit, eine pauschale Antwort zu geben, zumindest kann er sagen, ob das Urteil und an wen zugestellt wurde; er sagt natürlich nicht : an Herrn Müller bzw. Herrn Rechtsanwalt Schulz sondern würde eher sagen: an den Rechtsanwalt oder an den Verurteilten.
Vielen Dank
Schönen Tag noch,
LG
Feuerfeger
Ok danke, also muß man selber nichts beantragen, weil wenn man eine geldstrafe zu bezahlen hat laut urteil und es kommt ewig nichts, dann kann ich auch nichts bezahlen, da ich nicht weiß wohin, oder?
LG