Gerichtsurteile - eMail als Beweis!

Hallo,

gibt es Gerichtsurteile in Deutschland in denen eMail und SMS als Beweise zugelassen worden sind und dieses auch begründet wurde?

Konkreter:

eine Mail wird geschrieben, anschliessend wird eine Ankündigung in der eMail einmal ausgeführt. Diese Ausführung ist beweisbar (z.B. Ankündigung in der Mail Betrag X regelmässig zu überweisen, Betrag X wird auch tatsächlich 1 x überwiesen).

Ich suche Referenzfälle.

Danke und Gruß
Bori

Hallo,

gibt es Gerichtsurteile in Deutschland in denen eMail und SMS
als Beweise zugelassen worden sind und dieses auch begründet
wurde?

http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisw%C3%BCrdigung

die Beweiswürdigung obliegt allein dem Richter.

Gruß

S.J.

gibt es Gerichtsurteile in Deutschland in denen eMail und SMS
als Beweise zugelassen worden sind und dieses auch begründet
wurde?

es kommt darauf an, was bewiesen werden soll.

viele instanzgerichte haben einfache ungesicherte E-Mails überwiegend als unzureichend angesehen, um die bestrittene unverfälschtheit der vorgelegten erklärung (integrität) oder die zurechnung zum angeblichen aussteller (authentizität) zu beweisen.

dies gilt auch für die absicherung der e-mail-versendung oder der teilnahme an einer mailgestützten internet-plattform durch passworte.

in ihren entscheidungen verweisen sie auf die allgemein bekannte unsicherheit des e-mail-verkehrs und die möglichkeiten, mails abzufangen und zu manipulieren, unter einer fingierten oder fremden mail-adresse erklärungen abzusenden, passworte auszuspähen oder auszuprobieren. eine minderheit der instanzgerichte lässt dagegen die vorlage der umstrittenen email oder ihres ausdrucks als beweis ausreichen.

aufgrund der hohen gefahren geht meiner erfahrung nach der großteil der gerichte immer noch von keinem beweiswert ungesicherter emails aus.
[deshalb wurde ja (auch) das signaturgesetz eingeführt]