Gerichtsurteile zur entwässerungsanlage

besitze eine funktionierende abwasseranlage.die stadt will mir ,unter androhung von richterlichen zwang,eine druckentwässerung aufzwingen.habe nichts gegen moderne anlagen ,aber wieso muß ich diese bezahlen.suche nach positiven gerichtsurteile

Es besteht in der Regel zunächst ein Anschlusszwang, soweit eine Entwässerungsanlage vorhanden ist. Insoweit ist es richtig, dass die Stadt den Anschluss verlangt. Zugleich kann sie jedoch nicht den Anschluss über Druckanlage verlangen, sondern muss im Rahmen der Erschließung eine drucklos verwendbare Kanalisation zur Verfügung stellen. Ausnahme ist, wenn Sie ihre Entwässerung unnötig tief eingebaut haben. Ebenso ist es richtig, dass Sie den Anschluss an den Kanal bezahlen müssen (jedoch in einem erträglichen Maß, keine unnötigen Zusatzkosten).

Ingenieurbüro L.O.P.
www.lop-ingenieure.de
Worms, 4.7.2013

Gerichtsurteile habe ich jetzt nicht greifbar. Für die Suche wären genaue Einzelheiten notwendig.
Die Stadt kann, nach meiner Meinung, nur Änderungen verlangen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Ansonsten ist jeder Grundstückseigentümer selbst für seine Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich. Sollte die Stadt die öffentliche Kanalisation verändert haben besteht die Pflicht die Grundstücksentwässerungsanlage den neuen Umständen anzupassen.
Bei genaueren Angaben kann ich gern recherchieren und auf technische Fragen antworten.
Gruß