Gerichtsverfahren: Beklagter Anspruch Ersatzwagen?

Hallo,
ich bin die Beklagte in einem Gerichtsverfahren bzgl. einer nicht erfolgreichen Reparatur. Jetzt soll ich am 2. März zu einem ca. 20 km entfernten Autohaus; dort soll ein Sachverständiger (beauftragt vom Gericht; Kläger musste in Vorkasse treten) mein Auto begutachten.

  1. muss ich mein Auto da lassen?
  2. wenn ja, bekomme ich dann einen Ersatzwagen gestellt - habe ich ein Anrecht darauf?

Lieben Gruß
Ulrike Oltmanns-Neuß

Hallo,

ihre Frage sollten Sie besser an einen Anwalt richten. Dabei sollten Sie aber darauf achten, dass Ihre Beschreibung des Problems etwas umfangreicher ist. Mit dem was Sie da geschrieben haben kann ich zumindest wenig bis nichts anfangen. Sie sollten genau schildern was passiert ist.

Warum wird eine nicht erfolgreiche Reparatur an Ihrem Fahrzeug für einen (für welchen) Kläger zum Problem - normalerweise dürfte das doch eher Ihr Problem sein, wenn an Ihrem Fahrzeug gepfuscht wurde. Um Ihre Frage nach dem Mietwagen zu beantworten ist das von größter Bedeutung. Warum müssen Sie Ihr Fahrzeug „da lassen“, wer verlangt den das. Normalerweise dauert eine solche Begutachtung relativ kurze Zeit, so dass Sie auf jeden Fall auch drauf warten könnten. Etwas „stinkt“ an der Sache.

mfg

Walter Dettinger

Dann schildere ich den Sachverhalt mal etwas ausführlicher.
Mein Wagen war im letzten Jahr in einer Werkstatt. Nach fünf Wochen bekam ich ihn - zwar mit vielen neuen Ersatzteilen versehen - zurück, aber der Fehler war nicht behoben. Der Inhaber der Rep.-Werkstatt behauptete, es wäre nun eine andere Ursache, als vorher. Mein Mann überwies die Materialkosten, den Rest behielten wir ein. Eine Nachreparatur wollte die Werkstatt nicht vornehmen. Ich ließ eine Ersatzvornahme ín einer anderen Werkstatt vornehmen. Die Reparatur war in einer Stunde erledigt; das Auto lief einwandfrei.
Nun hat die Werkstatt auf Zahlung der Restsumme geklagt. Ich habe gesagt, dass die Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden ist.
Zu diesem Thema soll das Auto jetzt einem Sachverständigen vorgeführt werden. Nur denke ich als Laie, dass ein Sachverständiger diese immens vielen Teile in so kurzer Zeit gar nicht überprüfen kann. Angeblich hat die Werkstatt nämlich das komplette Auto inkl. Motor auseinandergebaut.
Der ganze Vorgang läuft natürlich mittlerweile über einen Rechtsanwalt. Vielleicht werde ich ihn bzgl. des evtl. Mietwagens kontaktieren.
Vielen Dank

Um was für ein Art von Schaden es sich handelt, wird wohl trotz meiner vorherigen Antwort und Nachfrage von Ihnen als Geheimnis behandelt. Egal. Wenden Sie sich am besten an Ihren Anwalt, bei dem Sie ja sowieso sind. Der kann Ihnen genau sagen, ob Ihnen ein Mitwagen bezahlt werden wird oder nicht. Vermutlich wird das aber vom Ausgang der „Geheimen Kommandosache“ abhängen.

Tut mir leid, dass es als geheime Kommandosache rübergekommen ist. Ist es natürlich nicht!
Das Auto wurde von mir zur Rep. gebracht, weil es schlichtweg ruckelte.
Und nach Beendigung der Reparatur ruckelte es immer noch. Das ist das ganze Geheimnis.

Also und die Werkstatt hat dann, vermute ich mal, alles mögliche „ausprobiert“ aber letztendlich den Fehler nicht gefunden, deshalb war das ruckeln nach der „Reparatur“ nicht beseitigt. Die zweite Werkstatt hat nun den „geheimnisvollen Fehler“ gefunden und nun geht es darum, der ersten Werkstatt zu beweisen, dass die Reparatur umsonst war und deshalb zumindest teilweise nicht bezahlt wird. Unter Umständen ein schwieriges Thema mit ungewissem Ausgang. Ich hoffe und rate Ihnen zu Ihrem eigenen Vorteil, den damit befassten Personen umfassend Auskunft über die Ihnen bekannten Fakten zu geben. Es kann nur zu Ihrem Vorteil sein. I.d.R. wird dabei eine Kompromiss geschlossen werden. Möglicherweise wurden auch „geheimnisvolle“ wertverbessernde Teile eingebaut, die ggf. bei dem eventuellen Kompromiss auch berücksichtigt werden müssen.

Mit dem Mietwagen wäre ich vorsichtig. Es könnte durchaus sein, dass Sie die Kosten ganz oder auch teilweise selbst tragen müssen. Im Voraus lässt sich das nicht abschliessend beurteilen. Hängt vom Ausgang der Auseinandersetzung ab.

bitte an Anwalt wenden. Bin kein Gerichtsgutachter.

Hallo
Versuchen Sie doch mit dem Gutachter einen Ortstermin bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren.Wenn Sie die Beklagte sind , sind die Aussichten auf einen Ersatzwagen sehr gering
mfg