Hallo,
A hat nach einer gut abgelaufenen Probestunde einen Vertrag für das Kind B für ein bestimmtes Fach mit dem Nachhilfeinstitut abgeschlossen, Laufzeit 6 Monate. In den beiden darauffolgenden Stunden durfte B jedoch nach Erledigung der Hausaufgeben in dem Vereinbarten Fach sich mit anderem Unterrichststoff beschäftigen. Der Vertrag wurde daraufhin von A fristlos gekündigt und gleichzeit ein Rücktritt ausgesprochen. Das Nachhilfeinstitut akzeptiert das jedoch nicht, telefonisch wurde angeboten, doch noch den nächsten Monat versuchsweise auszuprobieren. A könne dann ja immer noch kündigen. A lehnte dieses Angebot ab, da keine Vertrauensbasis da war. Das Nachhilfeinstitut beauftragte daraufhin ein Inkassounternehmen, das die offenen Beiträge eintreiben sollte. Nach zwei Monaten erhielt A dann eine Information von dem Inkassobüro, dass das Nachhilfeinstitut die Angelegenheit abgeschlossen hat. Nun ist ein weiterer Monat vergangen, und A bekommt einen Breif vom Anwalt des Nachhilfeinstituts in dem ein Gerichtsverfahren angedroht wird, wenn die offenen Monatsbeiträge zu je 105,- € zuzügl. Anmeldegebühr und Zinsen von mind. 5% nicht beglichen werden. Der Anwalt schreibt ferner, dass bisherige Gerichtsverfahren immer vom Nachhilfeinstitut gewonnen wurden.
Macht ein Gerichtsverfahren gegen das Nachhilfeinstitut Sinn?
Kann es denn sein, dass A den Vertrag nicht fristlos kündigen kann, wenn das Nachhilfeinstitut sich nicht an die Vereinbarungen hält? Muss A denn tatsächlich für die Kosten aufkommen? Sind solche Verträge, aus denen ein Verbraucher nicht mehr rauskommt, auch wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird, denn überhaupt rechtswirksam?
In den
beiden darauffolgenden Stunden durfte B jedoch nach Erledigung
der Hausaufgeben in dem Vereinbarten Fach sich mit anderem
Unterrichststoff beschäftigen.
Hallo, ich verstehe nicht ganz das Problem? Wenn die Aufgaben die für den Tag anstanden erledigt wurden ist es doch ok wenn sich das Kind mit anderen Aufgaben aus dem Fach unter Aufsicht weiter beschäftigt und damit übt um sich zu verbessern. LG
Hallo,
A hat nach einer gut abgelaufenen Probestunde einen Vertrag
für das Kind B für ein bestimmtes Fach mit dem
Nachhilfeinstitut abgeschlossen, Laufzeit 6 Monate. In den
beiden darauffolgenden Stunden durfte B jedoch nach Erledigung
der Hausaufgeben in dem Vereinbarten Fach sich mit anderem
Unterrichststoff beschäftigen. Der Vertrag wurde daraufhin von
A fristlos gekündigt und gleichzeit ein Rücktritt
ausgesprochen.
ja was denn nun? Fristlos gekündigt oder zurück getreten? Auf welcher Grundlage denn? Grundlage „Bauchgefühl“ oder „will nicht mehr“?
Ich sehe hier weder eine Grundlage für einen Rücktritt, noch für eine Kündigung, erst recht nicht für eine außerordentliche.
Wenn ein Vertragspartner seine Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt, kann man zunächst ein Mal die vertragsgemäße Erfüllung verlangen. Aber man kann mitnichten bei einer Vertragsverletzung, wenn eine solche hier überhaupt vorliegt, gleich die Rundum-Keule schwingen. Dafür fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage.
Gruß
S.J.
Guten Tag,
Hallo Sunny_frst,
wenn es das vereinbarte Fach gewesen wäre, wär das auch nicht das Problem. Aber wenn Nachhilfe in Mathe vereinbart wurde und das Kind sich dann mit einer Fremdsprache beschäftigen darf, dann ist das schon ein Problem.
Hallo, wenn das aber ziemlich direkt nach der Anmeldung passierte, kann es nicht auch daran gelegen haben, das das Nachhilfeinstitut die individuelle Begabung austesten wollte und schauen wollte, ob das Kind in anderen Fächern auch Probleme hat oder im Gegenteil in anderen Fächern absolut prima ist und (nach diesem Bsp) die Matheprobleme evtl singulär sind.
Das dient dann zum gegenseitigen kennenlernen und wenn das Kind Spass an fremdsprachen hat liesse sich durch einen fremdsprachlichen Matheunterricht evtl auch Spass an Mathe vermitteln. Dazu muss aber erst die Motivation geklärt werden (und zwar unverfänglich und ohne „magst du eigentlich Englisch?“-Fragen). Kinder finden es ziemlich doof, wenn ihnen bewußt wird, dass jetzt eine pädagogischer Trick durchgeführt wird.
Gruß burli
Guten Tag,
Hallo burli,
nein, das war da nicht der Fall. Hier wurde nichts „ausgetestet“, das Kind durfte einfach machen, wozu es mehr Lust hatte.
Gruß melone88
und daran sieht der gewiefte Nachhilfelehrer woran das Kind Spass hat und lernt es so besser kennen. Dinge die Spass machen lernen sich leichter. Und Mathe hat mit so vielen Fächern etwas gemeinsam.
Wenn man die Brücken kennt, kann man dem Kind auch Spass an unspassigen Fächern vermitteln.
gruß Burli