hallo,
ich wurde im januar 2009 wegen einer trunkenheitsfahrt angehalten, wurde im berufungsverfahren für 4 monate ohne bewährung verurteilt. hatte dagegen revision eingelegt, die wegen nichtbegründung, dank meines anwaltes verworfen wurde. meine frage lautet nun, kann ich das verfahren neu aurollen lassen, da ich mir zu 99% sicher bin, daß die polizeibeamten keinen richterlichen beschluß zur blutentnahme hatten? ich danke für die antwort im voraus
Hallo hendrik72,
Bin kein Jurist, also kein Experte.
Aber. BRAUCHT man denn einen richterlichen Beschluss zur Blutentnahme? Ich denke, da kommt es auf Schnelligkeit an, somit geht das auch ohne richterlichen Beschluss, würde ich gefühlsmäßig meinen.
Verfahren neu anrollen? Ich glaube, das geht nicht, wenn es EINmal durch die Instanzen ging. Möglicherweie liegt auch die Beweislast bei Dir, dass die Beamten keinen richterlichen Beschluss hatten. Da sieht es dunkel aus für Dich.
Und warum nicht geradeaus? Geh doch einfach ins Gefängnis, wenn Du es verdient hast, anstatt die Menschheit mit Deinen Scheinproblemen zu belästigen. Sauf halt nicht mehr, wenn Du fahren willst: So einfach. nd lerne daraus.
Nich DU hast ein Problem, sondern die, die Du in Gefahrt bringst!
Viele Grüße,
wolfgang
hallo,
Unter welchen Experten hast Du mich gefunden?
Ich kenne mich mit Strafsachen nicht aus.
Viele Grüsse
Olli
ich wurde im januar 2009 wegen einer trunkenheitsfahrt
angehalten, wurde im berufungsverfahren für 4 monate ohne
bewährung verurteilt. hatte dagegen revision eingelegt, die
wegen nichtbegründung, dank meines anwaltes verworfen wurde.
meine frage lautet nun, kann ich das verfahren neu aurollen
lassen, da ich mir zu 99% sicher bin, daß die polizeibeamten
keinen richterlichen beschluß zur blutentnahme hatten? ich
danke für die antwort im voraus