Bei mir fand vor 6 Monaten eine Hausdurchsuchung statt bei der 1 vertragshandy beschlagnahmt wurde. Man sagte mir die daten werden ausgelesen. Das gerichtsverfahren ist nun vorbei und man sagte mir das handy werd ich wieder bekommen nach dem ich den richter darauf aufmerksam machte das ich das handy noch nicht erhalten habe. Die daten wurden schon nach 2 wochen ausgelesen und es kam auch nicht als tatwerkzeug in frage. Nach mehrmaligem anfragen und auch auf den hinweis das mich mein handy vertrag knapp 100 euro im monat kostet bekam ich keine antwort. Meine frage ist nun wer haftet für den somit enstandenen schaden? Bedanke mich im voraus für antworten
Hallo Makaveli,
was den „Schadensersatz“ betrifft kann ich Dir eigentlich nur folgendes sagen:
Das Handy wurde sicherlich im Rahmen eines Strafverfahrens als Beweismittel beschlagnahmt. Wenn es nicht als Einziehungsgegenstand in Betracht kommt, wird es nach Abschluss des Verfahrens an den Eigentümer zurückgegeben. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das Urteil rechtskräftig ist, d.h., die Frist für etwaige Rechtsmittel (Berufung; Revision) muss abgelaufen sein. Ich weiß ja nicht, wie das Urteil lautet. Wenn Du unschuldig bist und das Handy kein Tatmittel einer anderen Person ist, bekommst Du es wieder. Ansonsten nicht.
Möglicherweise bekommst Du von Deinem Mobilfunkanbieter eine neue Karte, die Du in einem neuen Handy verwenden kannst.
Ich hoffe, Dir einigermaßen geholfen zu haben.
MfG, WD
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Mit dieser Thematik (Haftungsrecht) kenne ich mich nicht aus, ich würde mich an einen Spezialisten wenden.
Gruß
Stephan
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Hallo Makaveli,
vielen Dank für dein Vertrauen aber beim Strafrecht muss ich leider passen. Meine rechtliche Kompetenz liegt eher beim Wirtschafts- und Privatrecht. Da es gerade in Rechtsfragen aber nur wenig Spielraum für Mutmaßungen gibt, möchte ich nur ungern eine Antwort geben, ohne mit Sicherheit behaupten zu können, dass diese auch richtig ist. Solltest du hier keine Hilfe bekommen, lohnt sich in solchen Fällen aber mit Sicherheit der Gang zum Anwalt deines Vertrauens.
Grüße
Tobi
gute frage…ich hatte das auch schon mal…bekam aber mein handy nach ca 14tagen zurück…wurde auch nicht als beweißmittel zugelassen…bzw. der absender war nicht auffindbar…angablich! ich würde vorschlagen…höflich nochmal schriftlich nachfragen und auf die kosten aufmerksam zu machen…wenn das nicht hilft…nimm dir nen anwald und verklag den verein!
lg von mir
also mich würds ja wundern wenn du es überhaupt wieder bekommst^^
beschlagnahmt ist beschlagnahmt
aber so gut kenn ich mich mit dem nicht aus
und du kannst froh sein, wenn du es überhaupt wieder bekommst; die rechnungen wirst du schon selbst zahlen müssen.
mein vorschlag => rechtsanwalt fragen
Lieber Makaveli,
ich würde dir gerne helfen, aber ich weiß es ach nicht.
Ich vermute, dass es einen grund zu finden gilt, weswegen das Handy immernoch beschlagnahmt wird. gibt es keinen, müsste eigtl die polizeiabteilung, die für die bearbeitung und rücksendung deines handys zuständig ist dafür haften, aber wiegesagt, ich weiß es nicht sicher.
lG Kathirini