Hallo
ich bin zu einem Gerichtstermin eingeladen wegen vermeintliches Zuschnell-Fahren. Da ich keine RS Versicherung habe, kann ich mir keine weiteren Beratungsleistungen sowie außergerichtliche Vertretungen vom RA mehr leisten. Die außergerichtliche Vertretung hat mir leider nicht wirklich geholfen, da die Behörde die von meinem RA angeforderten Akten der Messgeräte nicht rausgegeben und das Verfahren direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat.
Ich suche keine Rechtsberatung, sondern lediglich Erfahrungswerte. Was passiert mir wenn ich nicht zum Gerichtstermin erscheine?
Vielleicht gibt es den einen oder den anderen, der Erfahrung hat und kann mir Tipps oder Empfehlungen geben, wie ich mich am besten nun verhalte. Der Gerichtstermin ist in etwa 10 Tagen.
Das beste ist du gehst hin - erzählst wie es war ohne andere zu beschuldigen, zeigst dich zerknirscht und reumütig, nimmst das Urteil entgegen und zahlst brav und zuverlässig deine Tagessätze .. du warst wohl nicht nur 20 oder 30 km/h zu schnell ?
das wäre ziemlich dumm und nicht unbedingt förderlich. Du musst ja keine Aussage machen, aber warum sollst du nicht beim Gericht erscheinen, wenn du geladen wurdest?
ich kenne einen Fall (etwa 15 Jahre her) da drohte der Richter ein „Zuführung zum Gericht“ an. Es wurde darauf hingewiesen, dass es passieren kann, dass dafür mehrere Polizisten auf der Arbeitsstelle oder nachts an der Wohnung auftauchen um den Delinquenten vorsorglich festzunehmen, damit der pünktlich aus der Zelle vor den Richter gebracht werden würde.
(Diese Drohung war die Folge des zweiten Nichterscheinens.)
Dein RA scheint ne Pfeife zu sein.
Der soll auf Herausgabe/ Einsicht der Unterlagen bestehen und den Richter über die Weigerung der Einsichtnahme in die Unterlagen informieren um die Verhandlung entsprechend hernach zu terminieren.
Ist persönliches Erscheinen angeordnet?
Wenn nicht, reicht dein RA.
Wenn ja, kann ggf. ein Versäumnisurteil erfolgen, was regelmässig zu deinen maximalen Ungunsten ausfällt.
Wenn ein 2. Termin anberaumt wird, sind ggf. erneut Gerichtskosten und Zeugengelder fällig.
Nie mehr zu schnell fahren und den Gerichtstermin wahrnehmen.
Ist gesünder und preiswerter.
Du gehörst doch nicht zu den armen Kerlen, die ihr mageres Selbstbewußtsein mit riskanter Bedienung eines Fahrzeugs kompensieren müssen.
Oder?
Vorwurf ist, dass ich außerorts zu schnell gefahren sei.
Es war eine Baustelle, 50 km/h war vorgeschrieben. Ich sei nach Toleranzabzug 112 gefahren.
Normalerweise ist diese Straße mit 80km/h vorgesehen. Es war also eine mobile Kamera.
Aber ich bin beim besten Willen und Gewissen keine 112 gefahren!
Fahrverbot von 2 Monaten und Geldbuße von 440 EUR
Vorwurf ist, dass ich außerorts zu schnell gefahren sei.
Es war eine Baustelle, 50 km/h war vorgeschrieben. Ich sei nach Toleranzabzug 112 gefahren.
Normalerweise ist diese Straße mit 80km/h vorgesehen. Es war also eine mobile Kamera.
Aber ich bin beim besten Willen und Gewissen keine 112 gefahren!
Fahrverbot von 2 Monaten und Geldbuße von 440 EUR ist mir festgesetzt.
Ich bin zum persönlichen Erscheinen verpflichtet.
Ich habe jetzt Anwaltskosten von ueber 200 EUR schon, die mir wie gesat nicht viel geholfen hat.
Mehr Kosten kann ich mir nicht mehr leisten eigentlich.
Dahier würde ich gerne wissen, was am sinnvollsten ist.
sicher nicht für den Betr. im OWi-Verfahren.
Zwar muss der Betroffene vor Gericht erscheinen - wenn er es aber nicht tut, wird er halt verurteilt, ohne dass das Gericht in die Beweisaufnahme eintritt.
Eine Zwangsvorführung gibt es da nicht - zumindest nicht für eine Simple Verkehrs-OWi.
@RotAlge,
Wenn er aber nicht so schnell gefahren ist? Bei mobilen Blitzern passieren immer wieder Fehler.
„Er“ wird wissen wie es war. Und wenn die Messung falsch sein „sollte“ So hat er die Möglichkeit dies bei Gericht zu klären. Ich persönlich kann mit Verletzung diverser Vorschriften nicht mitreden. (Ich habe einmal 5,- Mark für zu schnelles Fahren [56km/h statt 50,- km/h] bezahlt.)
Das ergibt sich aus der offiziellen Statistik, wonach ca. 1/3 aller Fälle, die tatsächlich vor Gericht landen, wegen fehlerhafter Messsung eingestellt werden.
Das lässt sich im Prinzip auf alle Messungen ausweiten.
Nun zieht aber längst nicht jeder wegen einem Lappalienknöllchen vor Gericht und ich habe die Fehlerquote schon zugunsten der „Messdienste“ auf „nur“ (mindestens) 1/5 reduziert.