kann mir mal einer den Vorteil von einem vor Gericht geschlossenen Vergleich nennen? Oder ist es einfach nur ein einfacher Weg dem nachkommenden Stress aus dem Weg zu gehen.
Sollte man einen Vergleich annehmen oder lieber weiter klagen? Wenn es um Geld geht, ist es dann bei einem Vergleich sicher das man zahlt/bekommt? Und ist es das bei einem Gerichtsurteil nicht auch?
kann mir mal einer den Vorteil von einem vor Gericht
geschlossenen Vergleich nennen?
Da gibt es etliche, die sich größtenteils ohne juristische Fachekenntnisse ergeben, etwa dass man sich eben mit dem anderen einigt und damit auch wieder verträgt, oder dass man nicht das Risiko eingeht, im Urteil zu unterliegen.
Sollte man einen Vergleich annehmen oder lieber weiter klagen?
Das kommt doch sehr auf die Umstände des Einzelfalls an!
Wenn es um Geld geht, ist es dann bei einem Vergleich sicher
das man zahlt/bekommt? Und ist es das bei einem Gerichtsurteil
nicht auch?
Wenn es um Geld geht, ist es dann bei einem Vergleich sicher
das man zahlt/bekommt? Und ist es das bei einem Gerichtsurteil
nicht auch?
Klar, beides ist vollstreckbar.
das heisst aber noch lange nicht, dass man das Geld auch
bekommt!!! Titel hin, Titel her…
Kann ich das jetzt so verstehen, auch wenn man einem Vergleich
zustimmt, es noch lange nicht heissen muss, das man dann auch
Geld bekommt?
Wenn man sich sicher ist, das man zu 90% Recht bekommen würde,
würde man dann einem Vergleich zustimmen oder eher weiter
klagen.
Recht bekommen und danach auch Geld bekommen sind 2 paar verschiedene Schuhe. Wenn der Gläubiger pleite ist, hat man zwar Recht bekommen, aber kein Geld. Das müsste sich doch langsam mal rumgesprochen haben
Wenn man sich sicher ist, das man zu 90% Recht bekommen würde,
würde man dann einem Vergleich zustimmen oder eher weiter
klagen.
Das kann man nicht allgemein sagen, kann sein dass das so ist, muss nicht sein.
Ich darf dazu mal was ganz allgemeines anmerken: die meisten Menschen haben keine Rechtsprobleme, diese haben nur Juristen sowie ein paar andere rechtlich Interessierte. Die Menschen haben irgendein Bedürfnis, das irgendwie oft zumindest teilweise mit etwas Rechtlichem im Zusammenhang steht. Ein Gerichtsverfahren ist daher nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Erreichung eines bestimmten Ziels und an Hand dieses Ziels richtet man seine Vorgangsweise aus.
Es kann ja zum Beispiel sein, dass zwei Unternehmer untereinander im Rechtsstreit sind, aber irgendwie dennoch aufeinander angewiesen sind und kooperieren wollen oder aber es kann sein dass zwischen den Streitparteien mehrere Prozesse anhängig sind, einmal hat die Partei größere Chancen, einmal die andere Partei. Es kann sein, dass der Gegner Zahlungsschwierigkeiten hat, so habe ich schon oft einen Vergleich so geschlossen, dass sich der Gegner zwar verpflichtet den gesamten Betrag zu zahlen, ihm aber z.B. die Hälfte erlassen wird, wenn er die andere Hälfte innerhalb von blablabla zahlt.
Es kann sein, dass man den Gegner nicht in den Konkurs treiben will. Es kann sein, dass man mit seinem Nachbarn in Zukunft irgendwie auskommen will. Es kann sein, dass man wieder ein halbwegs normales Familienleben führen will. Mir fallen da tausend Dinge ein… und genauso kann es gute Gründe geben, die Sache auszuprozessieren.
Das ist im Übrigen auch der wahre Unterschied zwischen Rechtstheorie und Rechtspraxis (und nicht der, dass Rechtsfragen in der Theorie anders zu behandeln seien als in der Praxis - das sagen nur solche Praktiker, die die Rechtsfragen selbst nicht verstanden haben).