Gerichtsverhandlung - darf man zusehen?

Hallo liebe Wissenden,

ich hätte eine Frage bezüglich einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Ich denke auch dass ich die Antwort weiss, möchte aber gerne sichergehen:

Eine Person, weiblich, Mutter, erhält vom Vater ihres Sohnes keinen Unterhalt und hat beim Jugendamt eine Beistandschaft. Nun steht (einmal mehr) ein Gerichtstermin gegen den Kindsvater an. Zur Verhandlung als Zeugin ist sie diesmal nicht geladen, allerdings die Sachbearbeiterin des Jugendamtes. Von dieser hat die Mutter auch vom Termin erfahren. Die Verhandlung ist öffentlich.
Meine Frage: Kann sich die Mutter, da sie ja generell sehr interessiert ist, was wohl bei der Verhandlung herauskommt und sie bisher, da sie jedesmal als Zeugin geladen war und somit die Aussagen des Kindsvaters nicht selbst hören konnte, sondern sich nur von Dritten nacherzählen lassen konnte, nun einfach als Beobachter in die Verhandlung setzen? Ich denke ja, aber wie gesagt, ich will nur sichergehen. :smile:
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
pflaume

ich finde es schon ungewöhnlich dass es öffentlich sein soll, aber egal.

Wenn Du nicht mehr als Zeugin benötigt wirst hättest Du auch schon bei der vorigen Verhandlung nach der Zeugenentlassung im Saal bleiben dürfen.

Bei der neuen Verhandlung auch, Du solltest zu Beginn den Vorsitzenden kurz darauf aufmerksam machen, dass Du anwesend bist und wenn etwas dagegen spricht wird er es dir sagen.

MfG
duck313

Hallo und vielen Dank!
Ich hatte die letzten beiden Male bei den Beobachtern Platz genommen, aber da war die eigentliche Aussage schon geschehen, da ich ja während seiner Aussage zum Schutz seiner Persönlichkeit draußen warten musste, bis ich selbst als Zeugin aufgerufen wurde. Den Rest musste ich mir von anderen erzählen lassen.

Viele Grüße!

Das ist richtig, aber nicht aus dem genannten Grund !
Du (als Zeugin) sollst nicht durch seine Aussage beeinflusst werden. Deshalb werden ja Zeugen immer vor Beginn rausgeschickt bis zum Aufruf.
Sie dürfen nicht hören, was schon gesprochen wurde. Ihre Zeugenaussage kann dann weniger wert sein. Sie könnte sogar in das Urteil gar nicht einfließen.

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Hallo,

ist die Verhandlung öffentlich, kannst Du als Zuschauerin teilnehmen. Ist die Verhandlung nichtöffentlich, kannst Du nicht als Zuschauerin teilnehmen.
Die Sonderregelung für geladene Zeugen hast du ja schon erklärt bekommen.

&Tschüß
Wolfgang

Wenn die Verhandlung als nicht öffentlich deklariert ist , dann darf kein Zuschauer mit im Saal sitzen.
Da wollte ich auch mal eine Verhandlung als Zuschauer sehen, der Richter fragte mich dann zuvor: sie kommen als Zeuge nicht infrage? Ich antwortete dann mit ja. Der Richter etwas verdattert, fragte mich nochmal: sie kommen als Zeuge nicht infrage? Um den Richter dann nicht aus der Fassung zu bringen antwortete ich dann: ja, ich komme als Zeuge nicht infrage!

Hallo,

da die Kindsmutter als Zeugin nicht geladen ist, aber die Beistandschaft, könnte es sich um einen Strafprozess wg Unterhaltspflichtverletzung handeln.
Diese sind grundsätzlich öffentlich.

Grüße
miamei