Hallo liebe Wissenden,
ich hätte eine Frage bezüglich einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Ich denke auch dass ich die Antwort weiss, möchte aber gerne sichergehen:
Eine Person, weiblich, Mutter, erhält vom Vater ihres Sohnes keinen Unterhalt und hat beim Jugendamt eine Beistandschaft. Nun steht (einmal mehr) ein Gerichtstermin gegen den Kindsvater an. Zur Verhandlung als Zeugin ist sie diesmal nicht geladen, allerdings die Sachbearbeiterin des Jugendamtes. Von dieser hat die Mutter auch vom Termin erfahren. Die Verhandlung ist öffentlich.
Meine Frage: Kann sich die Mutter, da sie ja generell sehr interessiert ist, was wohl bei der Verhandlung herauskommt und sie bisher, da sie jedesmal als Zeugin geladen war und somit die Aussagen des Kindsvaters nicht selbst hören konnte, sondern sich nur von Dritten nacherzählen lassen konnte, nun einfach als Beobachter in die Verhandlung setzen? Ich denke ja, aber wie gesagt, ich will nur sichergehen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
pflaume