Gerichtsverhandlung in den Niederlanden

Hallo zusammen !
Ich erläutere mal kurz das Problem. Angenommen man hat in den Niederlanden eine Ordnungswidrigkeit begangen (,Wildpinkeln’’). Daraufhin bekommt man 2 Mahnbriefe, komplett auf niederländisch, die einen zur Zahlung der Strafgebühr auffordern. Diese Briefe hat man ignoriert. Über ein Jahr später erhält man einen weitern Brief für eine Ladung zu einem Gerichtstermin in den Niederlanden. Muss man diesen Termin wahrnehmen ? Was wären die Konsequenzen, wenn man diesen Termin nicht wahrnimmt ? Können die deutschen Behörden einen ausliefern ? Was würde einem blühen, falls man erscheint ?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

Tut mir Leid, aber da kann ich Dir leider überhaupt nicht helfen. Wende Dich hierfür am besten an einen Experten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Mein Gebiet liegt da woanders.

Trotzdem viel Glück

sorry kann da nicht weiterhelfen

Also soweit mir bekannt, kann auch in der Abwesenheit eines Beschuldigten auch in den Niederlanden verhandelt werden.
Sollte der Bescchuldigte also nicht da sein,wird per Aktenlage entschieden.
Da dies in diesem Fall aber sehr eindeutig ist,würde es wohl kaum einen Unterschied machen.
Des Weiteren ist vielleicht auch eine Einlassung in schriftlicher Form möglich. Natürlich könnte man darauf auch verzichten.

Aber woher wissen Sie,dass es eine Gerichtsverhandlung gibt?
Mir ist bekannt das zivilrechtlich nach EU-Richtlinen bis zu einem Wert von 2000€ auch im gesamten EU-Land verfolgt werden kann. Sollte dies analog zu einer OWI anzuwenden sein, müsste man wohl so oder so zahlen.
In diesem Konkreten Fall rate ich dringend! zu einer Anwaltlichen Beratung.
Sollten Sie ein zu geringes Einkommen haben, können sie bei Ihrem Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dann müssten Sie nurnoch maximal 10€ bezahlen,aber auch darauf verzichten dann viele Anwälte.

Eine Einlassung, dass man der dortigen Amtssprache nicht mächtig ist und nicht wußte,was dort stand,sollte mit dem Anwalt dann abgesprochen werden.

In jedem Fall sollte eine Fachkundige Beratung in Anspruch genommen werden, da es in diesem Fall auch schnell auf eine Haftstrafe hinauslaufen könnte. Und da auch Deutschland Auslieferungsanträge an die Niederlande stellt die gewährt werden, könnte durchaus die Möglichkeit bestehen,dass Sie im Zuge dessen eine kleine Haftstrafe absitzen müssten,sollte eine solche ergehen. Denn schon seit 2007 besteht ein Abkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland,dass jeweilige andere Land zu unterstützen durch die jeweils eigenen Behörden.
Außerdem sollten dringend die Schreiben überstezt werden, ob es nur um das Wildpinkeln geht,oder Sachen wie „Errung Öffengtliches Ärgernisses“ oder wegen Exhibitionistischer Handlungen.
Denn dass wäre dann vielleicht schon Niederländisches Strafrecht.

Also besorgen Sie sich zügig,gleich morgen,einen Anwalt.

LG

Hallo,

Ich rate dringen schon morgen einen Anwalt aufzusuchen. Sollten Sie ein geringess Einkommen haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dann könnte der Anwalt noch maximal 10€ verlangen.

Denn seit 2007 gibts es ein Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden Bußgelder usw. vom jeweiligen anderen Land durch die eigenen Behörden Einzustreiben. Außerdem stellt auch Deutschland Anträge auf Auslieferung die gewährt werden,also wird dies auch umgekehrt der Fall sein.
Denn auch in der Abwesenheit eines Beschuldigten kann auf Aktenlage ein Urteil erfolgen.

Außerdem sollten die Schreiben dringend übersetzt werden,ob es sich dabei nur um das Wildpinkeln handelt,oder Sachen wie „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder „Exhibitionister Handlungen“, die dann vielleicht schon ins ´niederländische Strafrecht fallen würden.

Dann sollten Sie mit dem Anwalt eine Einlassung besprechen, in wie weit Sie sich schuldig bekennen allerdings nicht in der Lage waren, die Schreiben zu lesen,wenn sie AUSSCHLIEßLICH in Niederländische waren.
Und wenn dies der Fall ist,Woher wissen Sie,dass Sie zu einer Verhandlung vorgeladen sind?

In Ihrem Sinne sollten Sie sich schnell Fachkundige Hilfe suchen.

LG

Hallo,

Habe jetzt gehört vom ADAC dass eine Anhörung auf Deutsch erfolgen muss,wenn dem nicht so ist, ist es wohl nicht berechtigt.
Vielleicht mal da nachfragen

Lieber User, leider kann ich hier nicht helfen. Gruß: Manfred Köper

BITTE HIN GEH`N ANDERENFALST HOLLEN DIE DICH GRATIS
AB IN DEUTSCHLAND
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