Hallo,
ich wollte mal wissen ob es möglich ist, als fremde Person informationen über eine Gerichtsverhandlung einzuholen.
genauer:
Vor zwei Jahren war eine Gerichtsverhandlung über eine Person mit der ich nun privaten Kontakt habe. Ich möchte wissen was damals passiert ist. Und ich sag’s frei raus: Ich möchte ihr nachspionieren.
Diese Person wurde damals zu zwei Jahren Bewährung verurteilt. Es ging damals un einige hunderte Kilo Rauschgift.
Nun ich weiss im Moment nicht damit umzugehen. Diese Gruppe bestand aus mehreren dutzend Leuten, von denen die Person immer nocht Kontakt hat. Auch wenn Ihr es nicht verstehen mögt aber ich will wissen was da abging um mehr vertrauen bilden zu können.
Ich war mal in einer Psychatrie als Zivi, dort hörte ich ständig wie Verbrecher sagten das „sie absolut unschuldig wären“ .
Genau so läuft es bei dieser Person.
Meine Frage nun:
bekomme ich Einsicht in das Protokoll der Verhandlung
Wie bekomme ich Einsicht ohne:
ohne das diese Person etwas mitbekommt
Versteht ein normaler Mensch diese Daten überhaupt?
Gruss
daniel
Hallo Daniel,
in die Akten selbst hast du als Unbeteiligter absolut kein Einsichtsrecht.
Du könntest allenfalls dann, wenn dir das Aktenzeichen und das Gericht bekannt ist über einen Anwalt eine Abschrift des Urteils (die Namen werden dabei geschwärzt) zuschicken lassen.
Gruss
BM
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danke!! noch eine kleine Frage:
Hallo BM
danke für Deine Antwort.
Wie denkst Du als Expertin über zwei Jahre Bewährung?
Sie war grade 20 als das passiert, 200KG marihuana, in mehreren Schritten.
Angeblich fuhr sie die Drogen über die Grenzen, Sie war damals angeblich die Freundin des „Drogen Chef’s“…
denkst du zwei Jahre Bewährung sind nur so ein Fingerklapps ala „Böses Mädchen“, oder meinst du es ist doch schon was „härteres“.
Ich weiss nicht ob ich zu weit gehe mit meinen Fragen hier, aber alles unverbindlich, und alles was ich sage ist nur eine Geschichte. Vielleicht würde auch eine Mail an mich die Sache vereinfachen.
Für mich hängt da recht viel drann, nicht nur Zeit und vielleicht auch Gefühle, und ich will nicht gegen die Wand rennen, vorallem nicht mit Anlauf.
Ich weiss eine weitere böse Frage, aber du hast ein wenig mehr mit „solchen Leuten“ erfahrung, und wenn nur aus Statistiken.
Würdest du dich mit so einer Person befreunden wollen?
Gruss
Daniel
Hallo Daniel,
meine ganz persönliche Einschätzung: 2 Jahre auf Bewährung bei Anwendung des Jugendstrafrechts ist viel und sicher mehr als nur ein „erzieherischer Klaps“. Trotzdem hängt bei der Strafzummessung sehr davon ab, in welchem Bundesland sie verurteilt wurde, ob sie zuvor schon strafrechtlich auffällig war und wie konkret ihr Tatbeitrag war.
Ich denke, mit 20 sind die wenigsten soweit, um sich nicht vom grossen Geld locken zu lassen und von Freunden beeinflussen zu lassen. Du solltest dich weniger von dem beeindrucken lassen, was war als von dem, was sie jetzt ist und welchen Eindruck sie heute auf dich macht.
Viele Grüsse
BM
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Hallo BM,
danke für Deine Meinung und auch das du mir die „Gewichtung“ erklärt hast.
Meine persönliche Einschätzung kann auf Lügen und Intriegen beruhen, jedoch mit der Zeit bekommt das Puzzle ein Bild. Und auch wenn ich Einschätzen kann welches Mass damals genommen wurde wird dies zum Puzzle mithelfen.
Ich danke dir nochmals! Hast mir sehr geholfen
Gruss
daniel