Hallo,
Anfang Dezember 2010 (also vor nunmehr 14 Monaten) wurde Z Zeuge eines (leichten) Autounfalls mit anschließender Fahrerflucht.
Der flüchtende Unfallverursacher wurde bereits kurz darauf von der Polizei ergriffen, bestritt jedoch den Vorfall. Nach seiner Variante habe nicht er einen Unfall verursacht, vielmehr sei der andere Fahrer ihm ins Auto gefahren.
Zeuge Z wurde dann von der Polizei zu der Sache befragt, wobei sich Z’s Variante mit der des Geschädigten deckte und der des Unfallfahrers widersprach. Abschließend erhielt Z von der Polizei noch den Hinweis, dass er seine Aussage evtl. vor Gericht noch einmal wiederholen müsse.
Allerdings hat Zeuge Z seitdem nichts mehr von dem Vorfall gehört.
Ist nach dieser Zeit denn noch mit einer Hauptverhandlung gegen den Unfallfahrer zu rechnen oder kann Zeuge Z davon ausgehen, dass die Angelegenheit anderweitig gelöst wurde?
Oder allgemein: wie viel Zeit kann denn zwischen einer Straftat und der Eröffnung einer Hauptverhandlung liegen? (bei einem einfachen Sachverhalt, bei dem keine großen Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen).
Liebe Grüße
Muno