Gerichtsverhandlung trotz Verjährung?

Kommt es eigentlich öfters vor, dass eine Gerichtsverhandlung angesetzt bzw. eine Klage zugelassen wird, obwohl die Sache an sich bereits „verjährt“ ist…?

Und wird sich der Richter nicht gefoppt fühlen, wenn diese Info erst am Ende der Verhandlung auf den Tisch kommt?

Kommt es eigentlich öfters vor, dass eine Gerichtsverhandlung
angesetzt bzw. eine Klage zugelassen wird, obwohl die Sache an
sich bereits „verjährt“ ist…?

Ja, google mal nach „Einrede der Verjährung“.

Und wird sich der Richter nicht gefoppt fühlen, wenn diese
Info erst am Ende der Verhandlung auf den Tisch kommt?

Nein, wieso? Im Prozess wird die Verjährung nicht geprüft, nur wenn die Partei sich auf Verjährung beruft, kann der Richter diese auch berücksichtigen.

Es ist nunmal so das nichts automatisch verjährt… die Einrede der Verjährung muss erst mal gemacht werden.

So so… da sieht man wieder was passiert wenn man durch ein Telefonat gestört wird… da sind die Engel wieder schneller :wink:

Aha,
habe ein BGH-Urteil gefunden, dass nach 6 Monaten eine Verjährung eintritt…
kann man in diesem Fall eine Verhandlung einfach abwarten und am Schluß sowas wie „Ätsch!“ sagen, oder muß man im Vorfeld diese „wertvolle Info“ preisgeben…?

Hallo,

man sollte diese „wertvolle Information“ möglichst früh in das Verfahren einführen, denn es könnte ja sein, dass einen der Richter darauf hin belehrt, dass er dies im konkreten Fall ganz anderst sieht. Und dann khat man noch Chancen sich eine andere Lösung des Problems zu überlegen, die ggf. Kosten sparen kann. Und es wäre insbesondere blöd, wenn man bzgl. der Verjährung oder anderer berechtigter Dinge, die man einführen und beweisen könnte, sich erst nach Schluss der Beweisaufnahme regt.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

habe ein BGH-Urteil gefunden, dass nach 6 Monaten eine
Verjährung eintritt…

da sollte man als Laie aber nicht zuuuu sicher sein, dass das im eigenen Fall auch zutrifft. Es gibt haufenweise ganz verschiedene Verjährungsfristen für alle möglichen Dinge.

kann man in diesem Fall eine Verhandlung einfach abwarten und
am Schluß sowas wie „Ätsch!“ sagen, oder muß man im Vorfeld
diese „wertvolle Info“ preisgeben…?

Das sollte dieser Laie mit seinem Anwalt besprechen, alles andere wäre bei seinem Wissensstand wirklich grob fahrlässig.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke schön für all die Infos …

Liebe Grüße,

puh