Gerichtsverhandlung und Verdienstausfall

Bei einem Gerichtstermin besteht ja die Möglichkeit auf Verdienstausfall.
Wie sieht es aus wenn man Selbständiger Künstler wäre hat man auch hier einen Anspruch?
Vor allem wenn man wegen dem Termin ein Auftritt nicht wahr nehmen kann?

Danke für die hilfe

Hallo,

natürlich haben auch Selbstständige Anspruch auf Verdienstausfall und Kostenerstattung, allerdings muß der Nachweis des Ausfalles erbracht werden.
Wenn der (Arbeits-)Termin sich aufgrund der Gerichtsverhandlung verschieben lässt, dürfte m.E. nur die hierbei entstehenden Kosten der Terminverschiebung erstattungsfähig sein.
Ich gehe einmal davon aus, dass in diesem fiktiven Fall es sich um einen Zeugentermin handelt; als Angeklagter ist die Sache erheblich schwieriger und komplizierter.

lG

Hallo,

in einem Zivilverfahren ist die Entschädigung von Prozessparteien und Zeugen meineswissens auf 17 Euro die Stunde gedeckelt.

Grüße
Lumpi