HALLO LIEBE MITGLIEDER . ICH HABE EINE FRAGE AN EUCH : ICH HABE MORGEN EINEN GERICHTSTERMIN;ICH BIN ALS ZEUGE UND GESCHÄDIGTER VORGELADEN ( KÖRPERVERLETZUNG ).DAS IS DIE REVISIONVERHANDLUNG ::::MEINE FRAGE IST DA DER VORFALL 2 JAHRE ZURÜCK LIEGT KANN ICH MICH NUR SCHLECHT DARAN ERINNERN ,KANN ICH MICH AUF MEINE ERSTE AUSSAGE DIE ICH VOR 2 JAHREN GEMACHT HABE VOR GERICHT AUF DIE AUSSGE DIE ICH BEI DER POLIZEI GEMACHT HABE BERUFEN ???
ei warum dann net ?
Immer bei der Wahrheit bleiben, gerade als Zeuge ist das wichtig, zuzugeben, dass man sich an Einzelheiten nach zwei Jahren unter Umständen nicht mehr sooooo genau erinnern kann - es kommt immer auf die Frage an !!!
es empfiehlt sich, lieber keine Ausschweifungen oder Vermutungen in den Raum zu faseln und sich auf das zu beschränken, was man sicher und genau beschreiben kann.
Gerade auch bei Körperverletzung, d. h. es ging ja wohl ein „Getümmel“ dieser Verletzung voraus.
Gutes Gelingen . . .
ICH DANKE DIR FÜR DIESE ANTWORT
sry kann dir nicht helfen…
Natürlich kannst Du Dich auf Deine Angaben bei der Polizei berufen!