Gerichtsvollzieher

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in, ich habe gelesen, daß ein (O)GV nicht Partei ergreifen darf für Schuldner oder Gläubiger. Kann ein (O)GV Ausschussmitglied in einem Verein sein und gleichzeitig diesen Verein in einer Forderungsangelegenheit (Verein ist Gläubiger) quasi vertreten?

Danke für Antwort, freundliche Grüße

Wenn es sich um Bereiche handelt die dienstlich angeortnet werden wenn er also im dienstlichen auftrag handelt, so kann man das durchaus beim zuständigen AG beanstanden.Als privatperson kann er machen was er will

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Hallo,

das ist keine Frage aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Die kann ich nicht beantworten.

freundliche Grüße

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