Gerichtsvollzieher

Liebe/-r Experte/-in,
möchte in nächster Zeit eine KFZ - Pfändung bei einem langjährigen Schuldner durchführen lassen. Vollstreckungsbescheid ist vorhanden. Beim Strassenverkehrsamt wollte ich vorab eine KFZ - Halterfeststellung machen lassen, ob Schuldner und Halter identisch sind, dies wurde mir allerdings aus
Datenschutzgründen verweigert. Prüft nun der GV meine Angaben zu dieser Sache und ermittelt selbst den KFZ - Halter, schließlich will der GV dann auch eine Sicherheitsleitung in Höhe von ca. 500.- Euro?
Wie ist der konkrete Ablauf?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüssen
Detlef Dannecker

Hallo!

Eigentlich ist der übliche Weg der, dass man den GVZ mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. In dem Auftrag nimmt man auf, dass man die Pfändung von Barvermögen und beweglicher Gegenstände fordert.
Wenn der Schuldner dann (wie meist üblich) kein Geld hat und nichts verwertbares gepfändet werden kann, muss der Schuldner (sofern man dies beauftragt hat), eine Eidesstattliche Versicherung (EV) abgeben. In dieser muss er seine kompletten Vermögensgegenstände offenlegen (früher „Offenbarungseid“).
Wenn er also ein Auto besitzt, muss er das hier angeben (Falschaussagen werden mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft).
Bekommen Sie das EV-Protokoll zurück, und erfahren, dass er ein Auto besitzt, dann würd ich mich mit dem GVZ in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Hallo Paddy82,
vielen Dank für schnelle Antwort. Eine EV wurde bereits geleistet. Lohnpfändung war auch nicht erfolgreich. Schuldner ist definitiv Besitzer des KFZ, Eigentümer?, sonst würde er das KFZ in der Firma wo er arbeitet nicht immer hinter dem Haus verstecken! Bei der zuletzt geleisteten EV, war dieses KFZ noch nicht in seinem Besitz.
Wünsche schönes Wochenende!

D. Dannecker

Ist die EV vielleicht schon älter?
Möglicherweise ist das KFZ auch nur geleast oder noch nicht im Eigentum des Schuldners (Finanzierung läuft noch).
Über das weitere Vorgehen würde ich mit dem GVZ sprechen, ihn auch über das KFZ informieren.
Als Gläubiger hat man so leider keine direkte Möglichkeit, eine Halterabfrage zu machen.

Den GV bezahlen und der macht das dann.Wenn du Glück hast , dann klappt das sogar.Normalerweise macht man aber als Schuldner seine Sachen pfändungssicher.Dann gibbet nix.

In diesem Fall würde ich einen Anwalt einschalten. Der bekommt ohne Probleme heraus, wer der Halter ist. DasAuto kann ja fremdfinanziert sein, und dann ist selbst die Haltereigenschaft nicht viel wert. Ein geschickter Anwalt bekommt über den HUK-Rundruf den Halter raus (= ist nur ein Telefonat ohne Kosten), und den GVollz interessiert die Fremdfinanzierung nicht. Hernach könnte man in die Anwartschaft vollstrecken. Aber wie gesagt, da bedarf es eines guten Anwaltes