Gerichtsvollzieher

Liebe/-r Experte/-in,
ich würde gern wissen,
ob ich als Privatperson einen Pfändungsbeschluß beantragen kann.
Es geht um rückständige Mietzahlungen. Ich habe bereits einen Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragt.
Kann ich nun selber vollstrecken? Ich meine z.B. einen Pfändungsbeschluß beantragen und damit das Konto pfänden lassen, oder muß ich das an einen Gerichtsvollzieher übergeben?

Ich bin für jede Information dankbar

Pfändungs- und Überweisungsbeschluß

Liebe Jenny,

sobald Sie den Vollstreckungsbescheid haben, gehen Sie zum Amtsgericht - Rechtsantragstelle - und bitten Sie den Rechtspfleger um Hilfestellung bei der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (= Pfüb). Nehmen Sie die Bankauszüge mit, aus denen zu entnehmen ist, bei welcher Bank der Schuldner ein Konto hat. Und wenn Sie wissen, bei welchen Arbeitgeber Ihr Schuldner arbeietet, so lassen Sie noch einen Pfüb in das Lohneinkommen formulieren. Das Gericht entscheidet dann über Ihre Anträge auf Pfüb, und kann auf Antrag auch direkt den GVollz um Zustellung beauftragen.

Viel Erfolg

Ja sicher kann man das Konto pfänden lassen.
Pfändung und Überweisungsbeschluss einfach zu der Bank schicken.Hat der Schuldner schon die EV abgegeben?

Sollte das nicht funktionieren, so würde ich kein gutes Geld mehr hinterher werfen.Offensichtlich hat der Schuldner wohl nix mehr und jeder weiter Vollstreckungsversuch kostet nur Geld

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich die Pfändung selbst einleiten und mir somit die Kosten für den Gerichtsvollzieher sparen. Richtig ?

Lieben Gruß

Bisher hab ich versucht, mich mit den Schuldnern so zu einigen.Mit einer Ratenzahlung z.B. Allerdings wurden die RAten nicht eingehalten. Ich möchte nun versuchen, die Schuldner (es sind mehrere) anders zur Zahlung zu bewegen. Natürlich so kostengünstig wie möglich.

In solchen Fällen übergeben viele GL entnervt die ganze sache einem Anwalt oder einem Inkassounternehmen um dann später zu nerken, dass sie dadurch selbst zum Schuldner werden, wenn bei dem Schuldner nix zu holen ist.
Ich würde den Weg der Kontopfändung beschreiten,soll schon Wunder gewirkt haben.

Lässt der Schuldner mit sich reden, so kann man ja auf eine Ratenzahlung zurückkommen.Das sollte dann aber schriftlich gemacht werden.

Bisher hab ich versucht, mich mit den Schuldnern so zu
einigen.Mit einer Ratenzahlung z.B. Allerdings wurden die
RAten nicht eingehalten. Ich möchte nun versuchen, die
Schuldner (es sind mehrere) anders zur Zahlung zu bewegen.
Natürlich so kostengünstig wie möglich.

Ich werde es auf jeden Fall mit der Kontopfändung probieren. Vielleicht erwirke ich ja dadurch etwas; denn es ist ja nun schon etwas anderes. So sehen die Schuldner hoffentlich, dass es jetzt mal ernst wird und sie nicht einfach so davon kommen.
Vielen Dank für die Antworten

Nein, die Kosten bleiben, und zwar Gerichts- und GVollz-Kosten. Es sei denn, Sie sind arm i. S. des Pkh-Gesetzes. Aber auch Da hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle.